Studieren mit Kind



Neu!

Krabbelgruppe für Studierende mit Kind

Du möchtest gerne andere studierende Eltern kennenlernen? Du hoffst darauf, dich über alles Mögliche austauschen zu können? Du suchst eine tolle Freundesgruppe für dein Kind?

Dann bist du herzlich eingeladen, an unserer Krabbelgruppe teilzunehmen, die wir gemeinsam mit dem Familienbüro der Uni Bonn organisieren!

Diese wird immer freitags von 10 bis 12 Uhr in den Räumen des Familienbüros stattfinden (Franziskanerstr. 2-4, 53113 Bonn, Eingang Infopunkt)

Das erste Treffen ist am 20.10.2023.

Anmelden könnt ihr euch über unsere Mail-Adresse oder studium.familie@uni-bonn.de

Wir sind gespannt, euch und eure Kinder kennenzulernen und freuen uns auf alle neuen Freundschaften, die entstehen werden!

Studieren mit Kind – hier findet ihr Tipps, Hilfe und Beratung!

Ob Promotionsstudent*in oder Erstsemestler*in, ob geplant oder überraschend, ob mit gutem Einkommen oder ohne, ob mit Partner oder alleine – wenn ein Kind auf dem Weg ist ändert sich viel im Leben. In Bonn studieren etwa 2000 Studierende mit Kind(ern) und versuchen täglich, all den verschiedenen Anforderungen gerecht zu werden.

Wir sind selbst studierende Mamas und beraten bei Fragen zur Kinderbetreuung, geben Tipps zu möglichen finanziellen Unterstützungen, Beurlaubungen während des Studiums, Problemen im Studium die aufgrund der Schwangerschaft oder Kinderbetreuung aufkommen können und haben auch sonst für alle Themen rund um Schwangerschaft oder Kinderbetreuung ​neben dem Studium ein offenes Ohr. Unsere Beratung ist eine offene Sprechstunde, d.h., dass ihr ohne Termin einfach vorbeikommen könnt.

Die Beratungszeiten können sich je nach Semester ändern und auch in der vorlesungsfreien Zeit abweichen. Änderungen werden hier auf der Homepage bekannt gegeben, informiert euch daher bitte stets nochmal. Auch kann es, meistens aufgrund kranker Kinder, vorkommen, dass die Beratung kurzfristig ausfällt. Das wird dann i. d. R. morgens auf der Homepage stehen. Daher schaut stets einmal nach, besonders wenn ihr eine weite Anreise oder mit Kind kommen wollt ;-) Immer erreicht ihr uns per Mail: smk@asta.uni-bonn.de. Aber habt bitte auch hier etwas Geduld.

Studierendenwerk

Das Studierendenwerk betreibt KiTas für Kinder von Studierenden sowie Mitarbeitern des Studierendenwerkes. Auch gibt es ein Familienwohnheim für Studierende mit Kindern. Die Plätze in KiTas und im Wohnheim reichen allerdings leider bei Weitem nicht für alle studentischen Eltern. Bitte sucht also zusätzlich unbedingt auch selbst nach Wohnungen bzw. KiTa-Plätzen! Infos unter:

http://www.studentenwerk-bonn.de/kinderbetreuung/kindertageseinrichtungen/

http://www.studentenwerk-bonn.de/wohnen/wohnanlagen/jagdweg-18-22/

Die Plätze in den Uni-Kitas werden bei U3-Kids abhängig vom Studierendenstatus der Eltern, bei Ü3-Kids abhängig vom Wohnort vergeben. Für eine Wohnung im Familienwohnheim müsst ihr immatrikuliert sein, schwanger oder mit Kind sein und einen Wohnberechtigungsschein vorweisen können.

Außerdem unterhält die Katholische Hochschulgemeinde eine Kindertagesstätte für Kinder von Studierenden sowie ein Wohnheim mit Doppelappartements. Infos unter: https://gemeinden.erzbistum-koeln.de/hochschulgemeinde_bonn-V8/portal/studium_kind/

Auch die Evangelische Studierendengemeinde hat immerhin 6 Familienwohnungen. Infos unter: http://www.dbh-bonn.de/

Flexible Betreuung im Kinderstern!

Besonders stolz sind wir auf die Betreuung im KinderStERN. In Kooperation von La familiär e.V., Asta Uni Bonn, Universität Bonn, Studierendenwerk Bonn ist eine Kinderbetreuung entstanden, die Kinder ab dem 1. vollendeten Lebensjahr bis zum Übergang in die Kita (3,5 Jahre) an je zwei Tagen die Woche betreut. Bei Interesse meldet euch unter kinderstern@la-familiaer.de oder dienstags von 12:30-14:30 Uhr unter 0228-18032567. https://www.studierendenwerk-bonn.de/studieren-mit-kind/flexible-kinderbetreuung/

Kindertagesstätten

Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in einer KiTa läuft in Bonn grundsätzlich über das KiTa-Net: https://kita-planer.kdo.de/bonn-elternportal/elternportal/de/. Gebt unbedingt bei der Anmeldung an, dass ihr studierend seid! Die KiTas des Studierendewerkes können euch dann besser berücksichtigen! Wir raten euch zudem dazu, euch über die von KiTa-Net empfohlenen 15 „online Vormerkungen“ hinaus zusätzlich schriftlich bei weiteren KiTas und Kindergärten zu bewerben. Die Erfahrung zeigt, dass es ratsam ist, sich frühzeitig um einen Platz zu kümmern: Die Vergabe erfolgt meist im August, eine Platzsuche sollte im Herbst des Vorjahres beginnen.

Tagesmütter/-väter

Seit 2013 ist die Betreuung bei Tagespflegepersonen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen finaziell weitgehend gleichgestellt. Die Suche nach einer passenden Tagespflegeperson läuft ausschließlich über das Netzwerk Kinderbetreuung: https://www.netzwerk-kinderbetreuung-bonn.de Zusätzlich kann natürlich auch privat nach Tagesmüttern gesucht werden.

Finanzielle Unterstützung

Generell gilt: Viele der staatlichen Maßnahmen unterliegen leider der dämlichen Vorgabe, dass sie nicht allen Studis mit Kind offenstehen, sondern abhängig vom Visa-Status sind. Bitte erkundigt euch bei uns, welche Maßnahmen in welchen Einzelfällen möglich sind. Oft macht es bei ausländischen Studierenden sinnloserweise schon einen Unterschied, welche/r Partner*in den Antrag stellt. Die Maßnahmen des AStA gelten unabhängig von Herkunft und Pass für alle.

  • Sozialhilfe: Sollten die Mittel für Euren Lebensunterhalt und den des Kindes nicht reichen, könnt ihr Sozialhilfe für euer Kind beantragen. Kinder von Studierenden sind anders, als die Studierenden selbst, nämlich sehr wohl sozialhilfeberechtigt. Alleinerziehende Mütter oder Väter mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren erhalten einen Mehrbedarfszuschlag. Außerdem solltet ihr neben dem Kindergeld Erziehungs- (Versorgungsamt Köln) und Wohngeld (Amt für Wohngeld Bonn) beantragen.
  • Kinderzuschlag: Ihr habt als gering verdienende Eltern die Möglichkeit Kinderzuschlag (bis zu 160€ monatl.) zu beantragen. Dafür muss euer Einkommen einen Mindestsatz übersteigen (600€ bei Alleinerziehenden und 900€ bei Paaren) und darf einen Höchstsatz nicht überschreiten - ihr müsst also genau dazwischen liegen. Leider wird bei Alleinerziehenden der Unterhalt angerechnet, sodass dann sinnloserweise kein Anspruch mehr besteht. Dies wird allerdings zum 1.1.2020 endlich reformiert, sodass der Unterhalt dann nur noch zu 50% angerechnet wird und der Satz insgesamt leicht erhöht werden soll. Rechnet also mal nach, ob das bei euch klappt :-) Der Bezug von Kinderzuschlag berechtigt dazu, auch Bildung und Teilhabe zu beantragen.
  • Wohngeld: Studierende mit Kindern und geringem Einkommen haben die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Auch hier gilt: Ihr müsst ein Mindesteinkommen haben, dürft aber ein Höchsteinkommen nicht überschreiten. Mit Wohngeld kann man dann auch noch "Bildung und Teilhabe" beantragen, dadurch wird das Mittagessen (in KiTa oder OGS) sowie Sport- oder Musikkurse gefördert.
  • Der AStA bezuschusst studentische Eltern der Universität Bonn, die Kinderbetreuungskosten durch KiTa, Tagesmutter oder OGS haben, mit 100€ pro Semester. Dazu müsst ihr einen Antrag ausfüllen, den ihr am Ende der Seite als Download findet.
  • Zudem können Studis mit Kind und wenig Geld einen "Antrag auf Rückerstattung der Semesterticketkosten" hier bei uns im AStA stellen, wenn ein sozialer Härtefall vorliegt. Dann bekommt ihr den Anteil des Semesterbeitrages, der für das NRW-Ticket bestimmt ist, zurück (etwa 2/3 der Kosten). Bitte erkundigt euch bei uns, wie, wann und wo der Antrag zu stellen ist.
  • Auch während der Schwangerschaft habt ihr noch verschiedene Möglichkeiten, Gelder zu beantragen. Kommt am Besten einfach mal in der Beratung vorbei :-)

Bitte beachtet, dass die Anträge für die AStA-Kinderbetreuungskosten-Zuschüsse für ein Semester immer erst nach Ablauf des Semesters gestellt und bearbeitet werden können!!

Für ein SoSe könnt ihr die Anträge zwischen 01.10- bis 31.03. (plus/minus 3 Werktage) stellen. Für ein WiSe entsprechend: 01.04. bis 30.09.)

Wichtig: Die Beratung für Studierende mit Kind (SMK) wird von Studierenden ehrenamtlich durchgeführt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Zudem ersetzt diese Beratung keine persönliche Beratung durch andere Beratungsstellen!

Weitere Informationen

findet ihr auch hier auf der Informationsseite der Universität für Studierende mit Kind.

Downloads

Antrag auf Förderung der Kinderbetreuung

Broschüre Studieren mit Kind

Kontoauszüge sollten nur im Ausnahmefall anstatt der Bestätigung der Betreuungseinrichtung eingereicht werden. Zum Beispiel, wenn euer Kind mittlerweile eine andere Einrichtung besucht oder die Einrichtung die Bestätigung verweigert! Wenn ihr Kontoauszüge einreicht BITTE MARKIERT entsprechende Buchungen, ergänzt ggf. Name des Kindes und der Einrichtung und füllt auch den unteren Teil des Antrags aus!! Danke !!