Fachschaftswahlen

Rechtsgrundlagen: § 28 SdS, FSWO

Einmal jährlich wählen die wahlberechtigten Studierenden jeder Fachschaft eine neue Fachschaftsvertretung (bzw. in einigen kleinen Fachschaften direkt einen Fachschaftsrat). Die Regeln für den Ablauf dieser Wahl legt die Fachschaftswahlordnung fest. Das Fachschaftenreferat bietet Hilfestellung für die Durchführung dieser Wahlen an. Insbesondere wird über das Fachschaftenreferat das Wählendenverzeichnis beantragt. Dazu schickt uns die Wahlleitung eine Mail, in welcher der Wahlzeitraum genannt wird und das Wählendenverzeichnis beantragt wird. Diese Mail sollte mindestens eine Woche vor der Übergabefrist gesendet werden, damit das Wählendenverzeichnis rechtzeitig von uns bei der Verwaltung beantragt werden kann. Darüber hinaus benötigen wir das bzw. die Protokolle der Sitzungen, in denen der Wahlausschuss und die Wahlleitung gewählt wurden und der Wahltermin festgelegt wurde.

Nützliche Links und Dokumente: