Windelgeld

Wer kann das Windelgeld beantragen?

Antragsberechtigt sind Studierende der Uni Bonn, die Eltern von einem oder mehreren Kindern unter sechs Jahren sind, nicht die persönlichen Voraussetzungen zum Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Abschnitt II BAföG) erfüllen und weder das DAKA-Darlehen noch den KfW-Studienkredit erhalten.

Berechtigt, die Leistung zu erhalten, ist jede antragsberechtigte Person, die nach Abzug der Mietzinsverpflichtung in Höhe von bis zu 800 EURO sowie den Kosten für Krankenversicherung in Höhe von bis zu weiteren 200 EUR, dauerhaft (länger als drei Monate) weniger als 40% des BAföG-Höchstsatzes zum Bestreiten des Lebensunterhaltes pro Monat verbleibt.

Die Antragsberechtigung ist durch Vorlage des aktuell gültigen Studierendenausweises, eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels sowie der Geburtsurkunde des Kindes nachzuweisen. Um die Berechtigung für das Windelgeld nachzuweisen, müssen die eigenen Kontoauszüge der letzten drei Monate eingereicht werden. Weitere einzureichende Unterlagen umfassen Darlehensverträge, den Mietvertrag und Einkommensnachweise sowie eine Begründung der Notlage.


Wie hoch ist das Windelgeld?

Die antragstellende Person erhält pro Kind einmalig 200,00 EUR, die in einer Summe ausgezahlt werden. Das Windelgeld wird grundsätzlich einmal im Semester und in der Regel nicht mehr als zwei Mal im Studium gewährt.


Wo beantrage ich das Windelgeld?

Die Berechtigung zum Antrag und zum Bezug der Leistung wird vom AStA-Vorsitz geprüft. Füllen Sie dazu das Antragsformular aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen an.

Du kannst die Unterlagen digital an die E-Mail-Adresse: vorsitz@asta.uni-bonn.de schicken.