Stellungnahme der Studierendenschaft der Universität Bonn zum Referent*innenentwurf des Hochschulstärkungsgesetzes

Ende Oktober wurde die Bonner Studierendenschaft aufgefordert im Rahmen einer Verbändeanhörung sich zum Referent*inneneentwurf des Hochschulstärkungsgesetzes eine Stellungnahme abzugeben.

Unter Federführung unseres Referats für Hochschulpolitik wurde der über 300 Seiten Lange Referent*innenentuwrf durchgearbeitet und die Eckpunkte für die Stellungnahme herausgearbeitet. Schnell war klar, dass es positive Aspekte, wie die beabsichtigte Einführung der Viertelparität, aber auch Aspekte die sehr kritisch zu sehen sind, wie die Verschärfung des Ordnungsrechtes gegen Studierende. Mit diesen Eckpunkten wurden dann diverse Gesprächsrunden innerhalb der Studierendenschaft, der Universität aber auch im Landes ASten Treffen geführt. Hier haben wir insbesondere aus den Fachschaften, aber auch aus kooperierenden Initiativen Input erhalten. Auf Basis der Ergebnisse wurde dann die Stellungnahme aus dem AStA heraus geschrieben und vom Studierendenparlament am 11.12.2024 einstimmig unterstützt.
Die vollständige Stellungnahme kann über diesen Link abgerufen werden.

Zusammen mit den studentischen Senatorinnen haben wir verschiedene Punkte auch in die Sitzung des Senats der Universität Bonn mitgenommen, wo wir von der Vorsitzenden des Senats für die umfassenheit der Stellungnahme gelobt wurden. Leider sind viele unserer Punkt nicht in dem erwünschten Umfang mit in die Stellungnahme der Universität eingeflossen.