FAQ
Hier haben wir die Fragen zusammengetragen, die uns häufig gestellt werden. Für genauere Infos empfehlen wir euch einen Blick in die SFSG, die ihr im Downloadbereich findet. Bei Unklarheiten meldet euch gerne per Mail bei uns.
Vor der Veranstaltung
Können wir unseren Finanzantrag jederzeit stellen?
Die Einreichung des Finanzantrages muss mindestens 14 Tage der letzten Kulturausschusssitzung vor Veranstaltungsbeginn erfolgen (§9 Abs. 6–7). Finanzanträge, die beispielsweise auf einer Sitzung am 15.10. behandelt werden sollen, müssen also bis einschließlich dem 01.10. postalisch im Briefkasten des AStA Containers eingegangen sein.
Die Förderung einer bereits begonnenen oder abgeschlossenen Veranstaltung ist nicht möglich.
Was ist bei der Erstellung von Flyern und Plakaten zu beachten?
Fehlen die Logos von SP und AStA („gefördert durch“), können keine Kosten erstattet werden (§14 Abs. 4 Nr. 3)
Bei Stellung des Auszahlungsantrags ist zudem ein Originalexemplar beizulegen.
Kann die Förderung vorfinanziert werden, sodass wir das Geld vor der Veranstaltung erhalten?
Nein. Eine Vorfinanzierung ist ausgeschlossen. Ausgezahlt wird ausschließlich rückwirkend gegen Originalrechnungen (§11 Abs. 1).
Müssen wir bei der Kulturausschusssitzung anwesend sein, wenn unser Antrag behandelt wird?
Ja, mindestens ein Mitglied der Gruppe muss bei Vorstellung des Antrags auf der Kulturausschlkusssitzung anwesend sein (§12 Abs. 9).
Können wir Kosten für Alkohol oder Verpflegung fördern lassen?
Alkoholische Getränke sind von der Förderung komplett ausgeschlossen (§10 Abs. 4).
Anderweitige Verpflegung wird nur in Ausnahmefällen gefördert (§10 Abs. 3).
Können Flugtickets oder Autofahrten über Reisekosten gefördert werden?
Flüge und Autofahrten sind von der Förderung ausgeschlossen, außer in begründeten Sonderfällen (§10 Abs. 6 -7).
Was ist ein Verschiebeantrag und wann muss ich ihn stellen?
Ein Verschiebeantrag ist notwendig, wenn sich nach der Bewilligung eures Finanzantrags etwas ändert – zum Beispiel, wenn ihr Gelder zwischen Posten verschieben wollt oder sich organisatorische/inhaltliche Punkte der Veranstaltung ändern. Ihr dürft bewilligte Mittel nicht eigenständig umwidmen. Jede relevante Änderung muss vorab genehmigt werden.
Nach der Veranstaltung
Welche Nachweise müssen wir einreichen?
Originalrechnungen, Quittungen (bei Rechnungen auf Thermopapier bitte auch Kopien dieser), Exemplare korrekt gelabelter Werbemittel sowie alle geforderten inhaltlichen und formalen Nachweise (wie etwa verschiedene Angebote bei Anträgen ab 1000 Euro etc).
Können bereits abgeschlossene Veranstaltungen gefördert werden?
Nein, begonnene oder abgeschlossene Veranstaltungen können nicht gefördert werden.
Wann müssen wir den Auszahlungsantrag einreichen?
Spätestens sechs Monate nach Ende der Veranstaltung – danach verfällt der Anspruch.