Studieren mit Kind
Der Antrag auf Förderung der studentischen Kinderbetreuung ist am Ende dieser Website zu finden.
Weitere Beratungstermine (auch gerne online) sind nach Absprache möglich

Beratung für Studierende mit Kind (SMK)
Mitarbeitende
Nils Hennig
Rawad Hajjar
Anwesenheitszeiten
13:00 - 15:00
Dienstag
Zi 6
13:00 - 15:00
Freitag
Zi 6
Studieren mit Kind – hier findet ihr Tipps, Hilfe und Beratung!
Ob Studienanfängerin oder Promovierender, ob geplant oder überraschend, ob mit gutem Einkommen oder ohne, ob mit Partner*in oder allein – wenn ihr ein Kind erwartet oder bereits Eltern seid, verändert sich vieles im Leben. In Bonn studieren etwa 2.000 Studierende mit Kindern und stehen täglich vor der Herausforderung, Studium und Familienleben miteinander zu vereinbaren.
Wir beide sind selbst Eltern und studieren bzw. promovieren an der Universität Bonn und würden uns freuen, unsere Erfahrungen mit euch zu teilen. Wir beraten bei Fragen zur Kinderbetreuung und finanziellen Unterstützungsangeboten, Beurlaubungen während des Studiums und ganz allgemein zur Vereinbarkeit von Familie und Studium. Unsere Beratung ist eine offene Sprechstunde, d.h., dass ihr ohne Termin einfach vorbeikommen könnt. Wenn ihr spezifische Fragen habt, könnt ihr uns gerne vorab eine kurze E-Mail schreiben, damit wir uns auf das Beratungsgespräch vorbereiten können. Die Beratung kann auch flexibel online oder per Mail stattfinden.
Betreuungszuschuss
Studierende der Universität Bonn können einen Zuschuss zu ihren Kinderbetreuungskosten in Höhe von bis zu 100 € pro Semester und Kind beantragen. Voraussetzung ist, dass entsprechende Betreuungskosten tatsächlich entstanden sind. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, benötigten Nachweisen und Antragsfristen findet ihr weiter unten auf dieser Seite.
Familienwohnungen
Das Studierendenwerk betreibt ein Wohnheim für Studierende mit Kindern in Poppelsdorf. Verfügbar sind Zwei-, Drei- und Vier-Zimmerwohnungen für alleinerziehende Studierende und studentische Familien mit Wohnberechtigungsschein. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.
Weitere Anlaufstellen sind die Evangelische Studierendengemeinde und die Katholische Hochschulgemeinde, die jeweils auch über Familienwohnungen für Studierende verfügen.
Kinderbetreuung
Besonders stolz sind wir auf die Betreuung im KinderStERN. Der KinderSt.E.R.N. ist ein gemeinsames Betreuungsangebot von La familiär e. V., dem AStA der Universität Bonn, der Universität Bonn und dem Studierendenwerk Bonn. Es richtet sich an Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Übergang in die Kita (in der Regel bis zum Alter von 3,5 Jahren). Die Betreuung findet an zwei Tagen pro Woche statt. Bei Interesse meldet euch unter kinderstern@la-familiaer.de oder dienstags von 12:30-14:30 Uhr unter 0228-18032567. Hier gibt es weitere Informationen zum Projekt.
Daneben betreibt die Universität weitere Kindertageseinrichtungen und unterhält Kooperationen mit externen Kitas. Informationen dazu gibt es beim Studierendenwerk und beim Familienbüro der Universität Bonn.
Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz in einer KiTa läuft in Bonn grundsätzlich über das KiTa-Net. Gebt unbedingt bei der Anmeldung an, dass ihr studierend seid. Die KiTas des Studierendewerkes können euch dann besser berücksichtigen! Die Erfahrung zeigt, dass es ratsam ist, sich frühzeitig um einen Platz zu kümmern: Die Vergabe erfolgt meist im August, eine Platzsuche sollte im Herbst des Vorjahres beginnen.
Seit 2013 ist die Betreuung bei Tagespflegepersonen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen finanziell weitgehend gleichgestellt. Die Suche nach einer passenden Tagespflegeperson läuft ausschließlich über das Netzwerk Kinderbetreuung. Zusätzlich kann natürlich auch privat nach Tagesmüttern gesucht werden.
Finanzielle Unterstützung
Generell gilt: Ob ihr Anspruch auf staatliche Familien- und Sozialleistungen habt, hängt unter anderem von eurem Aufenthaltsstatus und eurer persönlichen Situation ab. Für internationale Studierende gelten teilweise besondere Voraussetzungen. Auch kann es einen Unterschied machen, welcher Elternteil die Leistung beantragt. Lasst euch deshalb am besten individuell beraten. Die Maßnahmen des AStA gelten unabhängig von Herkunft und Pass für alle.
- Kindergeld: Zur Sicherstellung der grundsätzlichen Versorgung des Kindes in Höhe von 259 €/Monat, der Antrag ist online bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen. Zusätzlich zum Kindergeld kann bei geringem Einkommen ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen
- Sozialhilfe: Sollten die Mittel für Euren Lebensunterhalt und den des Kindes nicht reichen, könnt ihr Sozialhilfe für euer Kind beantragen. Auch wenn Studierende regelmäßig vom Leistungsbezug ausgeschlossen sind, können ihre Kinder eigene Leistungsansprüche haben. Welche Leistungen infrage kommen, hängt von der individuellen Situation der Familie ab. Lasst euch hierzu beim Jobcenter oder Sozialamt beraten. Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen außerdem einen zusätzlichen Mehrbedarf geltend machen.
- Wohngeld: Studierende mit Kindern und geringem Einkommen haben die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Ob Studierende mit Kind Wohngeld erhalten können, hängt von ihrer individuellen Situation und insbesondere von ihrem BAföG-Anspruch ab. Informationen und Anträge findet ihr bei der Stadt Bonn. Mit Wohngeld kann man dann auch noch "Bildung und Teilhabe" beantragen. Dadurch wird das Mittagessen (in KiTa oder OGS) sowie Sport- oder Musikkurse gefördert.
- Bildung und Teilhabe (BuT): Ihr könnt bei der Stadt Bonn einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) stellen. Damit können unter anderem folgende Kosten übernommen werden: Beiträge für den Sportverein, Kosten für das Schulmittagessen, Schülerbeförderung (z. B. Bus- oder Bahnfahrkarten), Lernförderung (Nachhilfe), Ausstattung für die Schule (z. B. Schulranzen, Hefte, Stifte)
- Kinderbetreuungszuschlag (BAföG): Der Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG ist ein nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss von monatlich 160 € pro Kind unter 14 Jahren, das im Haushalt der BAföG-geförderten studierenden Person lebt, zur finanziellen Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
- Leistungen des AStA: Der AStA bezuschusst studentische Eltern der Universität Bonn, die Kinderbetreuungskosten durch KiTa, Tagesmutter oder OGS haben, mit 100€ pro Semester. Daneben gibt es weitere Fördermöglichkeiten in der Form von "Windelgeld", einer teilweisen Rückerstattung des Semesterbeitrags und einer gesonderten Förderung zum Abschluss von Studium/Promotion. Bitte erkundigt euch bei uns, wie, wann und wo diese Anträge zu stellen sind.
- Auch während der Schwangerschaft habt ihr schon verschiedene Möglichkeiten, Gelder zu beantragen. Kommt am Besten einfach mal in der Beratung vorbei!
Treffen für Studierende mit Kind
Wenn ihr eine Möglichkeit sucht, euch mit anderen Studierenden in einer gemütlichen und kinderfreundlichen Umgebung auszutauschen und Kontakte zu knüpfen, bietet das Familienbüro in Kooperation mit dem AStA in den Räumlichkeiten des Familienbüros im Deutschen Herold, Poppelsdorfer Allee 31-33 einen Ort zum Treffen. Meldet euch bei Interesse gerne bei uns!
Familienbüro: Anna Xenia Walpuski, familienbuero@uni-bonn.de
AStA der Uni Bonn: Nils Hennig und Rawad Hajjar, smk@asta.uni-bonn.de
Bitte beachtet, dass die Anträge für die AStA-Kinderbetreuungskosten-Zuschüsse für ein Semester immer erst nach Ablauf des Semesters gestellt und bearbeitet werden können!!
Für ein SoSe könnt ihr die Anträge zwischen 01.10- bis 31.03. (plus/minus 3 Werktage) stellen.
Für ein WiSe entsprechend: 01.04. bis 30.09.
Wichtig: Die Beratung für Studierende mit Kind (SMK) wird von Studierenden ehrenamtlich durchgeführt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Zudem ersetzt diese Beratung keine persönliche Beratung durch andere Beratungsstellen!
Weitere Informationen
findet ihr auch hier auf der Informationsseite der Universität für Studierende mit Kind.
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Wir benötigen immer eine aktuelle Studienbescheinigung und einen Zahlungsnachweis, der belegt, dass mindestens 100 € oder wie viel Geld im Semester gezahlt wurde.
