Rechtsberatung

+++ Ab dem 20.11.24 findet die Rechtsberatung mittwochs (12:00-15:00 Uhr) immer online statt, auf dem BigBlueButton Cluster der Universität Bonn. +++

Informationen zu BigBlueButton findet ihr auf der Homepage der Universität Bonn unter: https://vc.meet.uni-bonn.de/b/.

Dem Meeting könnt ihr über den nachfolgenden Link beitreten: Online-Session der Rechtsberatung. Ihr werdet zunächst alleine in einen eigenen Warteraum geleitet, in dem ihr so lange verbleibt, bis der Konferenzraum für euch frei ist. Es kann also etwas dauern, bis ihr eingelassen werdet. Auch hier werdet ihr nach der Reihenfolge eurer Meldung beraten.
Bitte beachtet, dass ihr die notwendigen Dokumente, wie Verträge oder Bescheide, entweder auf dem Endgerät bereithaltet, mit dem ihr an der Konferenz teilnehmt, oder sie per Mail während der Beratung an recht@asta.uni-bonn.de senden könnt.

Rechtsberatung

Zimmer 7, im AStA

Ort

Mitarbeitende

Anwesenheitszeiten

13:30 - 15:30

Dienstag

12:00 - 15:00

Mittwoch

online via BigBlueButton

Informationen

Herzlich willkommen auf der Seite der Rechtsberatung. Euer Rechtsberater ist der Anwalt Alois Saß.

Wobei er nur eine "Beratung", also eine Einschätzung der Rechtslage, vornimmt und euch sagt, welche Schritte Ihr als nächstes gehen könnt. Er ist nicht der Anwalt des AStA, der euch im Rechtsstreit vertritt.

Eine rechtsanwaltliche Vertretung ist nur mit einer gesonderten Mandatierung (Beauftragung) im Einzelfall möglich. Die dafür anfallenden Kosten sind selbst zu tragen und werden - außer in Einzelfällen bei Unterstützung durch den Rechtshilfefonds - nicht von der Studierendenschaft erstattet.

Die Rechtsberatung erfolgt nur für eingeschriebene Studierende der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Vor Ort lassen wir uns von Euch den Studierendenausweis zeigen und bei E-Mails bitten wir Euch, diese von Eurem Uni-Account aus zu schreiben - bitte fügt bei Mails außerdem alle wesentlichen Dokumente (Schreiben, Verträge, Übergabeprotokolle etc.) als PDF bei. Wegen der beschränkten Kapazitäten ist keine telefonische Beratung möglich.

Hier findet Ihr einige Hinweise darüber, wie die Rechtsberatung abläuft und woher Ihr noch Unterstützung erhalten könnt. Die Seite endet unten mit Tipps, die regelmäßig erneuert werden.

Offene Sprechstunde statt fester Termine:

Die Rechtsberatung erfolgt nach dem Prinzip 'Wer zuerst kommt, wird zuerst beraten'. Es ist eine Offene Sprechstunde, zu der ihr direkt ohne Anmeldung kommen könnt. Bitte plant Wartezeit mit ein. Jede Beratung dauert erfahrungsgemäß im Durchschnitt mindestens 20 Minuten, daher wird meist zwanzig Minuten vor Ende der Beratungszeit die/der letzte Studierende zur Beratung hereingenommen!  5-Minuten-Beratungen können am Ende der Beratungszeiten nicht durchgeführt werden. Erfahrungsgemäß sind mindestens 10 Minuten erforderlich, damit die eigene Problematik eben mal schnell erklärt werden kann.

Denkt bitte bei Fristsachen daran und kommt frühzeitig - insbesondere wenn Ihr Post im gelben Umschlag, vom Gericht, der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten habt.

Bei offener Tür könnt ihr direkt zur Beratung hereinkommen, bei geschlossener Tür wird jemand beraten. Klopft bitte trotzdem an, damit die/der Rechtsberater*in euch eine Einschätzung geben können, wann ihr dran kommt.

Bitte habt Verständnis dafür, dass wir die Beratung pünktlich schließen müssen.

Alle Unterlagen

Um es für alle Beteiligten einfacher zu machen, bringt bitte zur Beratung mit:

  • alle vorhandenen relevanten Unterlagen (soweit verfügbar)
  • ausgedruckt (keine USB-Sticks) oder auf dem Handy, Tablet, Laptop o.ä.
  • zeitlich sortiert
  • Studien- und Prüfungsordnungen Eures Faches, wenn Ihr hier zu Fragen habt
  • Mietverträge, wenn Ihr eine Frage rund um Eure Miete habt
  • den gesamten Schriftverkehr (Mails, Briefe, Nachrichten)

So werden eine zügige Einarbeitung und Beratung möglich, die Wartezeiten für die Nachfolgenden werden verringert.

Keine Ausnahmen

Die Rechtsberatung erfolgt nur für eingeschriebene Studierende der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Vor Ort lassen wir uns von Euch den Studierendenausweis zeigen und bei E-Mails bitten wir Euch, diese von Eurem Uni-Account aus zu schreiben. Wegen der beschränkten Kapazitäten ist keine telefonische Beratung möglich.

Bei dringenden Fällen gibt es weiterhin folgende Ausweichmöglichkeiten:

Verbraucherzentrale (Kaufverträge, Dienstverträge, Geld- und Kreditprobleme etc.): Die meisten Beratungen kosten 9 Euro; einige sind kostenfrei.
Thomas-Mann-Str. 2-4 (Stadthauspassage), Tel: (02 28) 97 66 934, Beratung nur mit vorheriger Terminvereinbarung
https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/bonn


Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Bonn: hier kann man Beratungshilfe beantragen ( = anwaltliche Erstberatung und Vertretung bevor es vor Gericht geht für max. 15 Euro Zuzahlung)
Amtsgericht Bonn, Wilhelmstraße 21, Tel. 0228 702-0, Öffnungszeiten: täglich von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, Donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 15:00 Uhr
weitere Infos unter:

http://www.ag-bonn.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Beratungshilfe/index.php

Den Antrag zur Beratungshilfe findet ihr hier:

https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/index.php?PHPSESSID=c21b1963ae4cb9613f4091b9d9176e2f


Sozial- und Mieterberatung der SPD-Fraktion im Rat Bonn (kostenlos), Donnerstags von 18:00 bis 20:00 Uhr in den Räumen der SPD-Fraktion im Alten Rathaus. Anmeldung ab 17:00 Uhr, Wartezeiten möglich. Weitere Infos: https://www.spd-bonn-im-rat.de/sozial-und-mieterberatung/



Euer AStA-Beratungsteam


Tipps von Eurer Rechtsberaterin

20.04.2022 Hilfe und Unterstützung

Da es immer wieder Zeiten gibt, in denen eine rasche Unterstützung notwendig ist oder man einfach jemanden braucht, der zuhört, oder Rettung aus einer Situation benötigt wird, hier ein kleiner Überblick, der sicherlich nicht vollständig ist:

Bundesweite Hilfetelefone, anonyme und kostenlose Hotlines und Online-Hilfen:

TelefonSeelsorge - für alle Anliegen und Nöte: Telefon 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 oder 116 123

Mehrsprachig oder aus dem Ausland: International telephone helplines auf telefonseelsorge.de

Elterntelefon, anonym und kostenlos: Telefon 0800 1110 550

Krisen-Hotline für Alleinerziehende: Telefon 0201 82774 799 www.mkffi.nrw/corona-krisen-hotline-fuer-alleinerziehende

Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“: Telefon 116 111

Telefon 0800 111 0 550 (Für Eltern und andere Erwachsene, die sich um Kinder sorgen)

Mehrsprachiges Hilfetelefon für Frauen, auch online: Telefon 08000 116 016

https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/beratung-in-17-sprachen.html

https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/leichte-sprache.html (Leichte Sprache)

https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/beratung-in-gebaerdensprache.html (Gebärdensprache)

Hilfetelefon Schwangere in Not: Telefon 0800 40 40 020

Hilfetelefon Sexueller Mißbrauch: Telefon 0800 2255 530 www.hilfetelefon-missbrauch.de

www.save-me-online.de (für Jugendliche)

Hilfetelefon Gewalt an Männern: Telefon 0800 1239900

Angebote in Bonn:

Mädchenhaus Bonn / Zufluchtsstätte für Mädchen: Telefon 0228 9140 000 www.maedchenhaus-bonn.de

Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt e.V.: Telefon 0228 6355 24 www.beratung-bonn.de

Frauen helfen Frauen e.V. / Frauenhaus – Frauenberatungsstelle: Telefon 0228 63 53 69 www.frauenhaus-bonn.de

Hilfe für Frauen in Not e.V. / Frauenhaus – Frauenberatungsstelle: Telefon 0228 23 24 34, im Notfall jederzeit erreichbar www.bonner-frauenhaus.de

SOLWODI – Solidarity with Women in Distress: Telefon 0228 97 68 04 10 www.solwodi.de

http://www.ts-bonn-rhein-sieg.de/

Angebote an der Uni

https://www.studierendenwerk-bonn.de/beratung-soziales/psychologische-beratungsstelle-pbs/

https://www.asta-bonn.de/Psychosoziale_Beratung


20.04.2022 Elektronisches Bürger- und Organisationen-Postfach

Auch kurz eBO-Postfach genannt. Es soll den elektronischen Rechtsverkehr mit Behörden und Gerichten erleichtern. Soll wohl gemerkt. Ich habe mir die Anleitung hierzu auf der Seite des Bundes angeschaut und finde es weder einfach noch kostengünstig:

https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php

Aber das Wichtige für Euch: Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung unter einem Bescheid, den Ihr bekommt bzw. seit dem 01.01.2022 erhalten habt, keinen Hinweis darauf enthält, dass ein Widerspruch auch per eBO erfolgen kann, dann verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr gemäß § 58 VwGO.

Weitere Infos und Kritik findet Ihr hier:

https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/elektronische-rechtsverkehr-verabschiedet-einfuehrung-beginnt-2014_222_187238.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronisches_B%C3%BCrger-_und_Organisationenpostfach

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/portalverbund/portalverbund-node.html


13.04.2022 Kabinett beschließt umfassende BAföG Reform

Das Kabinett hat am 06.04.2022 eine die 27. BAföG-Novelle beschlossen. Es soll laut Information des zuständigen Ministeriums zu deutlichen Verbesserungen kommen.

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/kurzmeldungen/de/2022/04/220406-bafoeg-aenderung.html

Es fehlt jedoch noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bis Ihr davon profitieren könnt.

Positiv zu vermerken sind die Erhöhung der Altersgrenze und die Anhebung der Freibeträge. Leider wird die monatliche BAföGsumme um lediglich 5 % angehoben, wodurch nicht mal ein Inflationsausgleich gelingt. Die gestiegenen Lebensunterhaltskosten werden in keiner Hinsicht berücksichtigt. Daher gibt es auch bereits Kritik seitens der Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft (GEW) und den deutschen Studierendenwerke (DSW) die Ihr hier nachlesen könnt:

https://www.studentenwerke.de/de/content/27-bafoeg-anpassungsnovelle

https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/reform-geht-nicht-weit-genug

Weitere Informationen findet Ihr hier:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bafoeg-erhoehung-103.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/bafoeg-reform-stark-watzinger-1.5561831


19.05.2020 Pressemitteilung zur Erweiterung des Zugangs zu Darlehen aus dem Studentischen Hilfsfond

Die Studierendenschaft der Universität Bonn erweitert den Zugang zu Darlehen aus dem Studentischen Hilfsfonds. Der AStA fordert zusätzlich staatliche Hilfen. Die Corona-Pandemie stellt Menschen auf der ganzen Welt vor Herausforderungen und auch existentielle Probleme. Studierende, die ihren Lebensunterhalt häufig mit Mini-Jobs neben dem Studium finanzieren, sind davon ebenso betroffen. Zusätzlich sind Studierende bisher von staatlichen Hilfen wie Kurzarbeitergeld ausgenommen oder erhalten aufgrund der elternabhängigen, bürokratischen Regelungen kein BAföG. Die Verfasste Studierendenschaft bietet für in Not geratene Studierende finanzielle Unterstützung über einen Studentischen Hilfsfonds, der durch einen Ausschuss des Studierendenparlaments verwaltet wird. Auf Antrag der AStA-Koalition hat das Studierendenparlament auf seiner Sitzung am 6. Mai beschlossen für den Zeitraum des Sommersemesters 2020 durch den Hilfsfonds bereitgestellte zinslose Darlehen bis zu einer Höhe von 1.000€ auch ohne Bürgschaft zu ermöglichen. Dem Antrag schlossen sich im Verlauf der Sitzung alle Fraktionen des Studierendenparlaments als Antragstellerinnen an. So soll mehr Studierenden die Möglichkeit geboten werden, ein zinsloses Darlehen des Hilfsfonds in Anspruch nehmen zu können. Die Notwendigkeit einer Bürgschaft machte es insbesondere internationalen Studierenden bisher fast unmöglich die Gelder in Anspruch zu nehmen, da eine Bürgschaft von einer permanent in Deutschland lebenden Person kommen muss. Die Studierendenschaft reagiert damit auf die aktuelle Situation. Der AStA der Universität Bonn betont jedoch, dass nun auch Bund- und Länder endlich echte Lösungen für die Situation von Studierenden finden müssen. Die bisherigen Ansätze reichen bei weitem nicht aus. Die Soforthilfen für Härtefälle, die über die Studierendenwerke verteilt werden sollen, sind nicht mit ausreichenden Mitteln ausgestattet. Zurzeit existieren auch noch keine Antragsvoraussetzungen. “Bildungsministerin Karliczek, aber auch das Kultusministerium um Frau Gebauer müssen jetzt handeln.” betont Sander Hartkamp, Vorsitzender des AStA. “Viele Studierende haben im März ihren Job verloren, die vermeintliche Lösung kommt jetzt in Form eines Fonds im Juni, wobei die vergebenen Darlehen nicht dauerhaft zinsfrei sein werden und keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden.” Neben dem AStA Bonn fordern gerade bundesweit Studierendenvertretungen und ihre Dachverbände angemessene und zeitnahe Hilfen für Studierende, die durch die Corona-Pandemie in akute finanzielle Notlagen geraten sind.


05.05.2020 Förderung für Frauen

Neue Soforthilfe in der Coronakrise Hildegardis-Verein vergibt zinslose Darlehen an Studentinnen im Eilverfahren Bonn, 27.04.2020 Angesichts der Coronavirus-Pandemie startet der Hildegardis-Verein eine Soforthilfe für Studentinnen. Die Bewerbungen auf die zinslosen Darlehen, die der Verein seit seiner Gründung 1907 vergibt, werden nun im Eilverfahren geprüft und bewilligt. Das vereinfachte Verfahren umfasst eine Förderung von bis zu 3.000 Euro. „Wir möchten Studentinnen in dieser Situation kurzfristig und unbürokratisch unterstützen und sie auch in unser Netzwerk einbinden,“ begründete die Vorsitzende des HildegardisVereins, Charlotte Kreuter-Kirchhof, die Maßnahme. Alle Studentinnen, denen ein Darlehen bewilligt wurde, erhalten Zugang zu einem generationenübergreifenden FrauenNetzwerk und allen Angeboten des Hildegardis-Vereins. In der Coronakrise hat sich die finanzielle Situation für viele Studierende deutlich verschärft. Nicht wenige haben ihre Nebenjobs zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts verloren. Noch ist unklar, wann die vom Bundesbildungsministerium angekündigten Überbrückungshilfen für Studierende beantragt werden können und wie diese umgesetzt werden. „Mit unserer Soforthilfe unterstützen wir Frauen, die die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage bringt“, sagt die Jura-Professorin Kreuter-Kirchhof, die an der Universität Düsseldorf lehrt. Der Hildegardis-Verein fördert Frauen fächerübergreifend und unabhängig von der Nationalität. Voraussetzung für ein Darlehen ist, dass die Studentinnen einer christlichen Konfession angehören. Anlässlich der besonderen Situation durch die Pandemie hat der Hildegardis-Verein sein bestehendes Eilverfahren ausgeweitet. Die Bewerbungsunterlagen für die Corona-Soforthilfe müssen einen Lebenslauf, Kopien von Zeugnissen und Immatrikulationsbescheinigung sowie einen ausgefüllten Bewerbungsbogen enthalten, der über den finanziellen Bedarf Auskunft gibt.

Weitere Hinweise zum Verfahren finden Sie unter

https://www.hildegardis-verein.de/darlehen.html

Der Hildegards-Verein e.V. mit Sitz in Bonn unterstützt seit 1907 Frauen bei Studienvorhaben und anderen Qualifizierungsprojekten finanziell und ermutigt sie durch ein großes Frauen-Netzwerk. „Bildung verleiht Flügel“ ist das Motto des von Katholikinnen gegründeten Vereins. Die Vergabe von zinslosen Darlehen ist eines von vielen Aufgabenfeldern des Hildegardis-Vereins e.V., der innovative Mentoring- und Tandemprogramme in den Bereichen Inklusion, Führung und Kirche durchführt: www.hildegardis-verein.de, www.kirche-im-mentoring.de, www.fachkolleg-inklusion.de, www.ixnet-projekt.de. Medienkontakt: Agathe Lukassek Hildegardis-Verein e. V. Wittelsbacherring 9, 53115 Bonn Tel. im Homeoffice: 0228/2400 8262 lukassek@hildegardis-verein.de

14.04.2020 Job verloren in Corona-Zeiten und woher erhalte ich Hilfe?

Grundsätzlich gilt, dass Studierende keinen Anspruch auf Zahlungen von SGB II Leistungen haben. Jedoch gibt es nach § 27 Abs. 3 S. 1 SGB II Anspruch auf SGB II-Leistungen auf Darlehensbasis im Rahmen eines Härtefalls. Auf diese Leistungen könnten jetzt Studierende, die mit Ihren Jobs gerade so über die Runden kamen und diese im Rahmen der Krise verloren haben, Anspruch haben.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html

Das Bundesmisterium für Bildung und Forschung BMBF hat erkannt, dass der pandemiebedingte Wegfall von Jobs eine außergewöhnliche Situation ist, weswegen eine „besondere Härte“ im Sinne des § 27 Abs. 3 S. 1 SGB I vorliegt und das Jobcenter hier Leistungen zu erbringen hat. Auf seiner Webseite gibt das BMBF weitere Hinweise. Danach muß nicht wie sonst ein Urlaubssemester genommen werden.

https://www.bmbf.de/de/faq-ausbildungsfoerderung-und-corona-krise-11215.html

Grundsätzlich gilt, das Darlehen ist zurück zu zahlen, aber erst nach Ende des Studiums wird es fällig gemäß § 42a Abs. 5 SGB II.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__42a.html

Es ist zu hoffen, dass die Politik diese Darlehen letztendlich in einen Zuschuss umwandelt bzw. die Rückzahlung wegen Unbilligkeit erlassen wird.

Weitere Informationen findet Ihr auch unter:

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/studienfinanzierung-studenten-ohne-job-sollen-hartz-iv-darlehen-bekommen-/25719202.html

https://www.studentenwerke.de/de/content/pressemitteilungen


10.03.2020 Untervermietung

Viele Wohngemeinschaften basieren auf dem Prinzip, dass es eine*n Hauptmieter*in und ein*e oder mehrere Untermieter*in*nen gibt. Wer endlich eine Wohnung gefunden hat, fragt sich dann, muss mir der Vermieter die Untervermietung erlauben. Und wie immer ist die Antwort: Es kommt darauf an. ;) ich weiß wenig befriedigend.

Ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch ist jetzt auch nicht so hilfreich. Im § 553 BGB werden Ausführungen zur Gebrauchsüberlassung an Dritte gemacht, und das der Vermieter unter Umständen die Überlassungserlaubnis verweigern kann.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html

Aber erst mal ganz klar, eine Überlassung (Untervermietung) ist nur mit Genehmigung der*s Vermieter*in*s zulässig. Die Genehmigung ist grundsätzlich zu erteilen außer:

  • der Wohnraum wird überbelegt; Zum Beispiel soll ein Ein-Zimmer-Apartement soll bei Anwesenheit des Hauptmieters an eine weitere Person untervermietet werden
  • In der Person des Untermieters liegt ein wichtiger Grund vor
  • aus sonstigen Gründen kann dem Vermieter die Überlassung nicht zugemutet werden

Der/Die Vermieter*in kann die Überbelegung selbst prüfen, sobald bekannt ist wieviel Wohnraum untervermietet wird, an wieviele Personen und ob die/der Hauptmieter*in zur gleichen Zeit in der Wohnung bleibt.

Aber ohne konkrete Angaben über die Person an die untervermietet werden soll, nebst Angaben zum Namen, Geburtsdatum, letzte Anschrift und Einkommen, kann nicht geprüft werden, ob zum Beispiel in der Person an die untervermietet werden soll ein Grund liegt. Wenn diese Person zum Beispiel bereits in der Vergangenheit ein gestörtes Mietverhältnis zur/zum Vermieter*in hatte oder es strafrechtlich relevante Handlungen gegen die/den Vermieter*in gab, dann liegt in der Person ein Grund. Um sonstige Gründe prüfen zu können, benötigt die/der Vermieter*in möglichst viele Informationen. Zuletzt wieder mal festgestellt vom Amtsgericht München.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2020/16.php


14.01.2020 Betriebskostenabrechnung prüfen?

Im Dezember dürften wieder viele Betriebskostenabrechnungen, Nebenkostenabrechnungen in die Briefkästen der Studierenden geflogen sein. Das hängt damit zusammen, dass die Vermieter nur bis zum 31. Dezember 2019 Zeit hatten eine Abrechnung für das Jahr 2018 zu erstellen, und Erfahrungsgemäß fällt Ihnen das erst spät ein.

Ihr habt die Abrechnung für 2018 oder die Jahre davor erst im Januar 2020 erhalten? Bei einem Guthaben, müssen die Vermieter dieses auszahlen, bei einer Nachzahlung habt Ihr es gut, die Vermieter sehen in der Regel keinen Cent. Eine Ausnahme besteht, wenn sie nachweisen können, dass sie die verspätete Abrechnung nicht verschuldet haben. Wenn entsprechend argumentiert wurde, kommt zu uns und wir schauen mal, ob das Argument in Ordnung ist.

Wenn Ihr euch unsicher seid, ob richtig abgerechnet wurde, Fehler können jedem unterlaufen, müsst Ihr auf jeden Fall innerhalb eines Jahres widersprechen. Selbst wenn Ihr schon die Nachzahlung geleistet habt, könnt ihr noch der Abrechnung widersprechen und Auskünfte verlangen. Denn einen Fehler könnt Ihr nicht so einfach feststellen, insbesondere wenn Ihr die Belege zu den einzelnen Posten nicht kennt.

Wenn Ihr im selben Ort wie die/der Vermieter*in wohnt, darf der Vermieter euch auffordern in seinen Räumen die Belege zu prüfen, ihr dürft euch dann Fotos machen um in Ruhe die Abrechnung zu prüfen. Da es viele Punkte gibt, die mit in die Abrechnung dürfen bzw. nicht dürfen, und der Umlageschlüssel auch immer wichtig ist, kommt ruhig vorbei und wir unterstützen euch dabei.


07.01.2020 E-Scooter - was ist erlaubt?

So praktisch die E-Scooter auch sind, es gibt bei der Nutzung einige Einschränkungen. Im Detail findet man die Vorschriften neben der Straßenverkehrsordnung in der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV) https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html

E-Scooter dürfen nur von einer Person genutzt werden, Personen darf man damit nicht befördern. Das bedeutet, es gibt nur die Person die den E-Scooter fährt, sonst darf keine weitere Person dabei sein. Also ein Baby oder Kleinkind in einem Tragegestell sind nicht erlaubt.

Auch dürft ihr keine Lasten damit befördern, weder einen Anhänger befestigen noch irgendwie auf dem E-Scooter befestigen. Eine Handtasche oder der übliche kleine Rucksack sind erlaubt. Soweit es euch nicht bei der Bewegung behindert.

Es gelten die gleichen Promille-grenzen wie beim Autofahren und den Führerschein kann man auch verlieren, wenn man mit dem E-Scooter alkoholisiert angetroffen wird.

Und ganz wichtig: Der Gehweg darf im allgemeinen nicht genutzt werden, außer es gibt ein Schild Elektrokleinstfahrzeuge frei. Ansonsten nutzt bitte Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen, nur wenn diese nicht vorhanden sind, dürft Ihr die Autostraße nutzen. Für euch gelten die Radfahrampeln, gibt es diese nicht extra, dann die für die Autos.


12.11.2019 Rundfunkbeitrag, eine gute Nachricht für einige Studierende

Grundsätzlich ist jede*r Wohnungsinhaber*in verpflichtet Rundfunkbeiträge zu entrichten. Studierende die BAföG beziehen, werden auf Antrag von der Gebühr befreit. Genauso geht es Personen die Sozialleistungen beziehen. All diese Vorschriften findet Ihr auch auf der Webseite des Rundfunkbeitrages. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass ein besonderer Härtefall vorliegt, wenn Studierende die ein nicht förderfähiges Zweitstudium (kein BAföG) absolvieren und deshalb außer Wohngeld keine weiteren Sozialleistungen beziehen können, nach Abzug der Wohnkosten ein Einkommen haben welches unter Sozialhilfeniveau liegt.

Nachzulesen auf der Seite des BVerwG: https://www.bverwg.de/de/pm/2019/78

Weitere Infos: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html


06.11.2019 Was solltet ihr bei Beginn des Studiums, spätestens vor einer Prüfung, auf jeden Fall lesen?

Die Studien- und Prüfungsordnungen sollte jede*r Studierende zu Beginn des Studiums raussuchen. Lest sie aufmerksam, darin erfahrt ihr so wichtige Dinge wie das Anmelde- und Abmeldeverfahren für Prüfungen, welche Kurse können oder müssen belegt werden, was tun bei Krankheit oder auch welche Prüfungsleistung muss wie erbracht werden. Die Ordnungen sind das wichtigste was ihr kennen müsst! Es ist übel wenn ihr dagegen verstoßt und deshalb eine Prüfung nicht wiederholen dürft oder gar euer Studium zu Ende ist. Deshalb rate ich hier regelmäßig, die Studien- und Prüfungsordnungen zu lesen. Schaut euch hier die weiteren Tipps an und bei Fragen kommt mit der Ordnung einfach mal vorbei.

05.11.2019 Letzter Versuch und durchgefallen?

Ihr habt den letzten Versuch für eine Prüfung nicht bestanden und fragt euch was ihr jetzt tun könnt?Hierbei gilt, was immer beim Nichtbestehen einer Prüfungsleistung gilt: Legt Widerspruch ein!!! Widerspruch einlegen und ankündigen, dass ihr den Widerspruch begründen werdet, wenn ihr die Prüfungsarbeit in Kopie vorliegen habt. Denn schließlich müsst ihr die Möglichkeit haben, zu schauen wo euch Punkte abgezogen wurden und nachzuprüfen, ob eine Aufgabe zu Unrecht mit falsch bewertet wurde. Nehmt euch Hilfe, bei eigenen Leistungen ist man immer betriebsblind, denn ihr wißt was ihr sagen wolltet, jemand anders versteht euch aber vielleicht nicht. Manchmal sieht man aber auch nicht, dass man Recht hat und eine andere Person schon. Danach begründet ihr euren Widerspruch. Das bedeutet jede Aufgabe, die eurer Meinung nach falsch oder zu niedrig bewertet wurde müsst ihr ansprechen und zum Beispiel eure Meinung belegen. Manche Aufgaben sind eindeutig richtig oder falsch. Hierzu gehören einfache Rechenaufgaben wie 1+1=2. Andere sind von Interpretationen abhängig und andere Meinungen wurden eventuell bereits veröffentlicht.

13.08.2019 Post von der Polizei? Teil 2

Euch wird vorgeworfen eine Tat begangen zu haben, die Ihr wirklich, ganz ehrlich nicht getan habt? Nur noch mal zur Erinnerung, egal ob Ihr etwas getan habt oder nicht, ob das grundsätzlich nach dem Strafgesetzbuch verfolgt und bestraft wird oder nicht, bitte macht keine Angaben gegenüber der Polizei. Keinen Äußerungsbogen mit Angaben zum Vorwurf ausfüllen und auf gar keinen Fall zur Vernehmung gehen. Nehmt anwaltlichen Beistand, und wen auch immer Ihr beauftragt, äußert sich für Euch.

Unabhängig davon ob Ihr deutsch als Muttersprache sprecht oder nicht, was ihr sagt und meint und was die Ermittlungsbehörden darunter verstehen können zwei verschiedene Sachverhalte sein. Aus "ich war als es grün wurde etwas schneller als mein Vordermann" wird "Beschuldigte/r gesteht ein zu schnell gefahren zu sein". Dabei war die Person am Steuer des Autos vor Euch einfach sehr langsam beim Umsetzen der Information -oh die Ampel ist grün und das Auto vor mir ist schon weggefahren- in die Aktion -ich sollte einen Gang einlegen und losfahren-. Das hätte schlimm ausgehen können.

Also gebt lieber das Geld für einen Anwalt aus.


18.06.2019 Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft?

Ihr seid als Zeug*in*e angeschrieben? Wenn Ihr unbeteiligt seid, dann könnt Ihr eine Aussage machen ohne Folgen zu befürchten. Ihr seid irgendwie beteiligt, geltet aber zum Glück nur als Zeug*in*e? Kommt vorbei, dann besprechen wir das ganze, und wir schauen, dass Ihr nicht Gefahr lauft Euch zu belasten.

Ihr seid beschuldigt eine Tat begangen zu haben? Haltet den Mund, geht zu keiner Vernehmung und nehmt nicht schriftlich Stellung ohne anwaltlichen Beistand! Ihr könntet Euch um Kopf und Kragen reden, weil Ihr etwas falsch ausdrückt. So kann es geschehen, dass ein zuvor wackliger Fall bei dem die Beweise gegen Euch nicht ausreichten plötzlich ein wasserdichter Fall wird, weil Ihr die nötigen Hinweise gegeben habt. Die Staatsanwaltschaft muss Euch die Tat nachweisen, nicht Ihr der Staatsanwalt oder dem Gericht Eure Unschuld.

Es ist immer besser vorher zu wissen was die anderen ausgesagt haben, bevor man selbst etwas sagt. Und nur Anwält*innen erhalten Akteneinsicht.


21.05.2019 Recht des Vermieters das Mietobjekt zu betreten

Nur noch mal zur Erinnerung: Ja, ein Vermieter darf, nach Vorankündigung und Absprache mit Euch, den Mietern, das Mietobjekt betreten. Er darf auch jemanden mitbringen. Das macht zum Beispiel Sinn, wenn er Handwerker mitbringt, die von euch gemeldete Mängel beseitigen soll. Ihr habt das Hausrecht, ihr dürft dem Vermieter zum Beispiel das Betreten grundsätzlich untersagen, aber bei Mängelanzeige oder wenn der Vermieter gesetzeskonform etwas (z.B. Brandmelder) selbst nachrüsten möchte, müsst ihr Zutritt gewähren. Zuletzt bestätigt vom Amtsgericht München mit Urteil vom 30.08.2018, Aktenzeichen 432 C 6439/18. Das Urteil ist nach Zurückweisung der Berufung vom 04.03.2019 rechtskräftig.

07.05.2019 Welche Vorschriften sollte ich bei Beginn des Studiums auf jeden Fall lesen?

Die Studien- und Prüfungsordnungen sollte jeder bei Beginn des Studiums sich geben lassen bzw. raussuchen. Lest sie aufmerksam, darin erfahrt ihr so wichtige Dinge wie das Anmelde- und Abmeldeverfahren für Prüfungen, welche Kurse können oder müssen belegt werden, was tun bei Krankheit oder auch welche Prüfungsleistung muss wie erbracht werden. Die Ordnungen sind das wichtigste was ihr kennen müsst! Es ist übel wenn ihr dagegen verstoßt und deshalb eine Prüfung nicht wiederholen dürft oder gar euer Studium zu Ende ist. Deshalb rate ich hier regelmäßig, die Studien- und Prüfungsordnungen zu lesen. Schaut euch hier die weiteren Tipps an und bei Fragen kommt mit der Ordnung einfach mal vorbei.


07.05.2019 Zu wann gilt die Kündigung meiner Wohnung?

Das ist eine sehr einfache Frage aber auch eine schwierige. Grundsätzlich kann ich jederzeit kündigen (abgesehen von einigen Ausnahmen in den Mietverträgen). Aber dadurch kann sich die Kündigungsfrist verlängern, denn der Monat in dem ich kündige, zählt nicht immer zu den Kündigungsmonaten. Denn laut Gesetz muss die Kündigung am dritten Werktag eines Kalendermonats eingehen, um zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen zu können. Und ja, Samstage sind Werktage. Und auch wenn oft gilt, fällt der Fristablauf auf einen Samstag, endet die Frist am nächsten Werktag, im Mietrecht gilt das nicht. Wenn Ihr also heute am 07.05.2019 die Kündigung eurer Wohnung (schriftlich) auf den Weg bringt, ist der Ablauf des übernächsten Monats der 31.08.2019. Andererseits muß die Kündigung um zum Ablauf des 31.08.2019 zu gelten auch erst am 4. Juni 2019 bei der Vermieter*in sein. Achtet darauf, dass ihr die Kündigung schriftlich (Papier und Unterschrift) erklärt und diese spätestens am 04.06.2019 morgens bei der Vermieter*in ankommt.


04.04.2019 Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten?

Ihr habt eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten? Erst mal tief Luft holen. Noch ist die Wohnung nicht weg. Ihr solltet aber anfangen eine neue zu suchen. Wenn aber der Eigenbedarf sehr schwammig formuliert ist, kann es sein, dass Euer Vermieter damit nicht durch kommt. Denn wenn er den ernsthaften Überlassungswillen an einen Angehörigen und oder den ernsthaften und konkreten Nutzungswillen durch den Angehörigen bzw. sich selbst nicht darlegt, kann die Kündigung unwirksam sein. Erst letztes Jahr hat das Amtsgericht München geurteilt, dass die Angabe des Vermieters sehr konkret sein müssen. Ein `wahrscheinlich wird mein Sohn es nutzen' reicht nicht aus. Und der Bedarf muss zum Zeitpunkt der Kündigung bestehen. Vorsichtshalber kündigen weil ein Angehöriger vielleicht einziehen möchte reicht nicht aus. Also wenn Ihr eine Eigenbedarfskündigung erhaltet, kommt zu uns in die Sprechstunde.

Zuletzt so entschieden vom Amtsgericht München, 13.04.2018, Aktenzeichen 433 C 16581/17


12.03.2019 Knöllchen wegen falsch Parkens?

Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken? Also das Parken ist quasi eine verschärfte Form des Haltens. Auch wenn es nicht das Gleiche ist.

Wenn ich zum Beispiel mit dem Auto unterwegs bin, und ich gewollt meine Fahrt unterbreche und das Auto zum Stillstand kommt, dann halte ich an. Bei einem Stau, einer roten Ampel oder geschlossenen Schranke, kommt mein Fahrzeug zwar zum Stillstand, aber das ist keine gewollte Fahrunterbrechung. Die Straßenverkehrsordnung schreibt das Halten vor.

Aber wenn ich an den Straßenrand fahre um zum Beispiel nach dem Weg zu fragen, dann halte ich. So lange ich im Fahrzeug sitze und eventuell sogar der Motor läuft, solange halte ich im Prinzip. Sobald ich aussteige und mich länger als drei Minuten aus der Sichtweite des Fahrzeuges entferne parke ich. Also darf ich aussteigen im Beispiel um mir auf einem Stadtplan den Weg zeigen zu lassen.

Jetzt lasst uns den obigen Fall weiter spinnen. Am Straßenrand befindet sich so ein nettes, kreisrundes Verkehrsschild in Blau mit rotem Rand und einem roten Querbalken. Das ist das Zeichen 286 und nennt sich Amtsdeutsch eingeschränktes Halteverbot. Hier dürft ihr Halten aber nicht Parken. Also in dem Moment in dem ihr nach dem anhalten einschlaft am Steuer, oder euch für mehr als drei Minuten vom Auto entfernt, bekommt ihr ein Knöllchen.

Wenn das kreisrunde blaue Schild mit rotem Rand zwei Querbalken in der Form eines X trägt, befindet ihr euch im absoluten Halteverbot. Hier dürft ihr weder Parken, noch anhalten um im obigen Beispiel nach dem Weg zu fragen.

Allerdings dürft ihr anhalten wenn es einen Notfall gibt. Keiner erwartet von euch, wenn ihr zum Beispiel Nasenbluten bekommt, dass ihr erst eine andere Stelle am Straßenrand sucht.

Aber nicht immer findet ihr ein Schild, dass euch sagt ob ihr Parken oder zumindest Halten dürft. Ihr hättet eigentlich in der Fahrschule lernen sollen, wann euch nach der Straßenverkehrsordnung das eine oder andere verboten ist. Hier eine kleine Zusammenfassung:

Absolutes Halteverbot gilt grundsätzlich:

  • an engen und unübersichtlichen Straßenstellen
  • im Bereich von scharfen Kurven
  • auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
  • auf Bahnübergängen
  • vor und in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
  • auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen und den dortigen Seitenstreifen
  • auf Fahrbahnen mit Dauerlichtzeichen sowie auf mit weißen Pfeilen markierten Fahrbahnen
  • auf Fußgängerüberwegen sowie 5 Meter davor und dahinter
  • innerhalb eines Kreisverkehrs
  • an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sowie 15 Meter vor und hinter den Haltestellenzeichen
  • an Taxiständen
  • auf Sperrflächen
  • bis zu 10 Meter vor Lichtzeichen, falls durch das Parken oder Halten verdeckt werden
  • absolutes Halte­verbot vor und hinter dem Andre­as­kreuz – außerhalb geschlos­sener Ortschaften bis 50 Meter, innerhalb geschlos­sener Ortschaften bis 5 Meter bzw. bis 10 Meter, wenn das haltende oder parkende Auto das Kreuz verdeckt

Eingeschränktes Halteverbot (umgangssprachlich Parkverbot) gilt:

  • im Fünfmeterbereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
  • vor Grundstückseinfahrten sowie auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber
  • vor Bordsteinabsenkungen
  • auf Schutzstreifen für Radfahrer
  • über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
  • wenn dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
  • am Anfang eines verkehrsberuhigten Bereichs

Manchmal lohnt sich auch ein Blick in die Straßenverkehrsordnung zur Auffrischung eures Wissens:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/


06.03.2019 Schlüsseldienst gesucht?

Es ist sehr ärgerlich, erst kommt man nicht in die Wohnung rein und dann muss man für den Schlüsseldienst auch noch etwa 600,00€ bezahlen. Egal ob der Schlüssel abgebrochen ist, verloren wurde oder in der Wohnung liegt, die Tür muss vom Schlüsseldienst geöffnet werden.

Wie findet man einen Schlüsseldienst? Der einfache Weg kostet viel Geld: Ihr gebt in die Internet-Suche die Begriffe Schlüsseldienst und Bonn ein. Ihr nehmt einen der ersten Links und der Schlüsseldienst reist mehrere 100 Kilometer an, und stellt das in Rechnung.

Der sinnvollere Tip ist, geht auf https://www.gelbeseiten.de/

sucht dort nach Schlüsseldienst in Bonn (oder eurem Wohnort) und nehmt den Anbieter bei dem auch eine Adresse in der gesuchten Stadt bei steht. Das wird immer noch teuer, aber deutlich günstiger.

Während der Geschäftszeiten ist es auf jeden Fall günstiger, wenn ihr also Nachts irgendwo anders unterkommen könnt, dann ruft erst am Morgen dort an, dann entfällt der Nachtzuschlag. Oh und lasst euch die Schlüsselkarte und die drei mitgelieferten Schlüssel aushändigen.

27.02.2019 Richtiges Verhalten bei einem Unfall - wenn Ihr Unfallverursacher seid

Damit Ihr bei einem Unfall neben dem eigentlichen Schaden, so wenig Probleme wie möglich bekommt:

  • nicht den Unfallort verlassen.
  • Wenn ihr ein parkendes Auto/LKW/Zweirad mit Kennzeichen beschädigt habt, solltet ihr als erstes das Kennzeichen des anderen Fahrzeuges notieren.
  • Ihr seid Führer eines motorisierten Fahrzeuges? Warnblinkanlage an, Motor aus, aus- oder absteigen, Unfallstelle sichern, Kennzeichen notieren oder fotografieren. Wenn Ihr eine Straße blockiert, macht Fotos bevor ihr die Unfallstelle räumt. Ruft unbedingt so schnell wie möglich die Polizei, nach Möglichkeit nach dem Sichern der Unfallstelle und dem sichern des Kennzeichens. Die werden Euch eine Anweisung geben, ob ihr die Unfallstelle räumen dürft/sollt oder nicht.
  • Ihr seid mit dem Fahrrad unterwegs? An den Rand neben das beschädigte geparkte Auto/LKW/Zweirad fahren, absteigen, Kennzeichen notieren, Polizei rufen. Macht so viele Fotos wie irgend möglich.
  • Ihr habt ein Fahrzeug ohne Kennzeichen, also ein Fahrrad beschädigt? Ruft die Polizei!
  • Die Fahrer*in des anderen Fahrzeuges ist da? Prima, dann ruft die Polizei, sichert gemeinsam die Unfallstelle und macht Fotos. Lasst euch nicht darauf ein, dass die andere Person sagt, bei dem kleinen Kratzer brauchen wir keine Polizei. Ich habe zu oft erlebt, dass anschließend ein riesiger Schaden am Fahrzeug behauptet wurde, der bei Verlassen des Unfallortes nicht sichtbar war.
  • Ihr seht, es kommt immer darauf an, dass der Geschädigte seinen Schaden bei euch geltend machen kann. Wenn ihr die Unfallstelle räumt ohne das Kennzeichen des Geschädigten zu wissen, und ihr findet das Fahrzeug nicht wieder, der Eigentümer ist weggefahren oder ein Beobachter hat schneller bei der Polizei angerufen, dann droht Euch ein Strafverfahren wegen Unfallflucht.


05.02.2019 Auto oder Umzugswagen mieten und anderer Fahrer

Viele nutzen Car-Sharing-Angebote oder Mietwagen, da ein eigenes Auto einfach keinen Sinn macht. Dies kann man klassisch bei einem Vermieter machen, bei dem man vor Ort einen Vertrag unterschreibt, nach dem online reserviert hat. Aber es gibt auch viele Angebote bei denen man alles ohne bzw. fast ohne Kontakt mit einem Menschen abwickelt.

Und jetzt kommt der Moment bei dem man aufpassen muss. Wenn Person A diejenige sein möchte/muss auf die der Vertrag läuft und Person B diejenige die das Fahrzeug fährt. Dies kann zum Beispiel sein, weil derjenige auf den der Vertrag läuft eine Kreditkarte braucht oder weil eine Rechnung auf den eigenen Namen gebraucht wird um die Kosten erstattet zu bekommen. Die Gründe sind vielfältig.

Jetzt muss man nur aufpassen, dass Person B auch wirklich mit in den Vertrag aufgenommen wird. Denn wenn Person B auch die einzige ist die das Fahrzeug lenken wird, so ist sie doch unter Umständen der Zusatzfahrer. Die meisten Firmen gehen davon aus, dass derjenige auf den der Vertrag läuft der Erstfahrer ist und die andere Person der Zweitfahrer/Zusatzfahrer ist. Lieber einmal zu oft nachfragen bzw. einmal zu oft Person B angeben als am Ende den Versicherungsschutz verlieren, weil Person B nicht mit im Vertrag eingeschlossen ist.

29.01.2019 Bleirohre in der Mietwohnung

Seit 2013 gilt die strengere Trinkwasserverordnung, die einen niedrigen Grenzwert für die Bleibelastung von Trinkwasser vorsieht. Trinkwasser ist in einer Wohnung das Wasser, dass aus dem Wasserhähnen in Küche und Bad kommt. Der neue Grenzwert nach der Trink­was­ser­ver­ordnung beträgt nur noch 0,01 Mili­gramm Blei pro Liter in Wasser­rohren. Das ist so gut wie nie einhaltbar in Häusern mit Bleirohren.

Eigentlich hätten Hauseigentümer deshalb im Jahr 2013 das Trinkwasser testen lassen müssen und bis Dezember 2013 bei Überschreitung des Grenzwertes die Rohre austauschen müssen. Das entscheidende Wort ist hier eigentlich. Denn viele Hauseigentümer*innen haben das Trinkwasser weder getestet noch bei Kenntnis von Bleirohren diese ausgetauscht.

Jetzt wird es spannend. Wenn Trinkwasser aus Bleirohren zur Verfügung gestellt wird, so kann dies bereits einen Straftatbestand erfüllen. Denn die Gesundheitsgefährdung ist hoch. Und in Häusern die vor den 1980er gebaut wurden, sind häufig Bleirohre verbaut. Hinzu kommt die Pflicht der Vermieter*innen die Mieter*innen über die Bleirohre zu informieren. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit die mit bis zu 25.000€ Bußgeld geahndet wird. All dies scheint trotzdem nicht auszureichen um Vermieter*innen zum Austausch und Information zu bewegen.

Daher mein Tipp wenn ihr in einem Haus wohnt, dass definitiv älter ist als ihr, fragt eure/n Vermieter*in ob es Bleirohre gibt. Eventuell wurde ja vorschriftsmäßig ein Test gemacht ob das Wasser belastet ist. Wenn alles gut ist, prima. Wenn es keinen Test gibt oder die Auskunft schwammig bis ausweichend ist, habt ihr die Möglichkeit selber einen Test zu machen.

Wenn ihr in Folge eines Wasserschadens herausfindet, dass Bleirohre verbaut sind, ihr aber nichts darüber wußtet, könnt ihr Anspruch auf Austausch (Instandsetzung) geltend machen, bis dahin verlangen, dass euch Kosten für Trinkwasser, dass ihr einkauft ersetzt wird und darüber hinaus Schäden geltend machen. Denn wir ihr eine Gesundheitsschädigung durch Blei ärztlich nachweisen könnt, liegt eine Körperverletzung vor und da habt ihr Ansprüche.

Informationen findet Ihr auch hier:

http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/gesundheitsportal/ratgeber/07170/index.html

https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/bleirohre-im-haus-was-koennen-mieter-dagegen-tun

https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/essen-trinken/blei-im-trinkwasser#textpart-3

29.01.2019 Widerruf des Online-Kaufs

Ein Widerruf ist innerhalb der Widerrufsfrist möglich, schwierig ist aber die Frage eines Wertersatzes für die Nutzung des Kaufgegenstandes. Selbstverständlich darf das Produkt getestet werden aber ganz wichtig, nur so wie ihr es im Laden tun könntet. Wenn Ihr also ein Ersatzteil irgendwo einbaut und dann bemerkt, dass es nicht das richtige ist, dann müsst ihr für die Nutzung einen Wertersatz leisten. Das gleiche gilt auch für Kleidung und Schuhe. Ihr könnt die anprobieren, wer aber mit den Schuhe rumläuft und dies an der Sohle oder anderswo sichtbar wird, kann nicht ohne Schadenersatz widerrufen. Und Kleidung mit Flecken, Schweißgeruch oder Rissen werdet ihr auch nicht so einfach zurück schicken können.

23.01.2019 Mietminderung und Mietmangel

Nur noch mal zur Erinnerung, wann immer ein Mangel in der Wohnung auftritt (Nässe, Gerüche, Schimmel, tropfende Hähne, Fenster oder Türen die nicht schließen etc) muss dieser Mangel der Vermieterin/dem Vermieter angezeigt werden. Auch wenn es so einfach und schnell per WhatsApp, SMS oder E-Mail geht, bitte macht es anschließend noch mal per Brief, mit Unterschrift und kopiert den Brief den ihr abgeschickt habt. In der Mangelanzeige setzt ihr bitte auch eine Frist zur Beseitigung des Mangels. Mindestens zwei Wochen außer es ist etwas so wichtiges wie der Ausfall der Heizung oder ein Wasserrohrbruch. Erklärt grundsätzlich dass ihr von eurem Mietminderungsrecht Gebrauch macht, sollte die Frist ohne Abhilfe ablaufen und ihr ab sofort die Miete nur unter Vorbehalt zahlt. Führt eine Art Tagebuch, in dem ihr alle Telefonate und Kontakte mit Vermieter und Handwerkern aufführt und inwieweit der Mangel euch beeinträchtigt hat und wann was wie besprochen oder gemacht wurde. Am Ende könnt ihr dann die Mietminderung beziffern, dabei helfen wir euch gerne.

16.01.2019 Rundfunkbeitrag

Eine kleine Erinnerung daran, dass pro Wohnung einmal ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Dies bedeutet wenn einer angemeldet ist und zahlt, können sich die Mitbewohner von der Zahlungspflicht befreien lassen. Wie ihr intern die Kosten verteilt ist euch überlassen. Eine Besonderheit gilt für Wohnheimzimmer. Ist es eine abgeschlossene Wohnung in der Euer Zimmer liegt, dann gilt auch hier die Regel eine Wohnung, ein Zahler. Anders ist dies bei Zimmern in einem Gemeinschaftsflur. Denn da gilt jedes Zimmer als eigene Wohnung.

Sowohl das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.) als auch der EuGH (Rechtssache C-492/17) haben geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß und zulässig ist. Es wird demnächst wahrscheinlich eine Änderung bei Zweitwohnungen geben aber ansonsten kommt Ihr aus der Zahlungspflicht nicht raus.

Nähere Infos:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/

https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/staat-behoerden/ist-der-rundfunkbeitrag-rechtmaessig?readers_survey_form%5Banswers%5D=1716&readers_survey_form%5Bsubmit%5D=

https://www.rundfunkbeitrag.de/


16.01.2019 Renovierungspflichten in der Mietwohnung

Wenn Ihr eine Wohnung vom Vermieter unrenoviert übernehmt und im Mietvertrag die Klausel drinsteht, dass Ihr Schönheitsreparaturen zu übernehmen habt, dann müsst Ihr nicht immer die Wohnung während Eurer Mietzeit renovieren oder gar renoviert zurück geben. Der BGH hat festgelegt, dass der Mietpartei ein Ausgleich zu gewähren ist, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wird. Dazu gehört nicht eine Vereinbarung mit der Vormietpartei. Also kommt mit Eurem Mietvertrag vorbei, dann prüfen wir ob Ihr besenrein oder renoviert die Wohnung zurückgebt.

Mehr Infos im BGH Urteil vom 22. August 2018 - VIII ZR 277/16 unter:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Sort=3


13.11.2018 Gesetzliche Krankenversicherung für Studierende

Zunächst könnt Ihr noch über die Familienversicherung versichert sein bis zum 25. Lebensjahr und wenn Ihr die Einkommensschranke nicht überschreitet. Danach müsst Ihr euch selbst versichern. Wenn Ihr euch entschieden habt in der Solidargemeinschaft zu bleiben und euch gesetzlich zu versichern, kommt Ihr in die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende.

Der Studententarif in der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch beschränkt auf das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr, welche Bedingung auch immer zu Erst eintritt. Das bedeutet, wenn ihr ein Fach gleichmäßig durchstudiert, ist nach 14 Fachsemestern Schluß. Egal ob ihr mitten im Abschluß steckt oder nicht. Wenn ihr öfter die Fächer wechselt, sagen wir mal immer nach 2 Fachsemestern, dann gilt die Altersgrenze. Wobei die meisten Krankenversicherungen Ausnahmen zulassen, wenn ihr zwischendrin erkrankt seid oder unmittelbar vor dem Abschluß steht, hier gilt wie überall, vor Ablauf der Frist rechtzeitig Verlängerung beantragen. Interessantes am Rande, die AOK zum Beispiel rechnet euch nicht mehr als Studierende wenn ihr Doktorand seid, also fragt rechtzeitig nach. Und reicht immer fleißig eure Studienbescheinigungen ein, mit kleinem Anschreiben und bittet um Bestätigung des Eingangs.

Weitere Informationen, die nicht abschließend sind findet Ihr hier:

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_der_Studenten

https://www.sueddeutsche.de/geld/versichert-im-studium-was-studenten-bei-der-krankenversicherung-beachten-sollten-1.1498609

https://www.finanztip.de/krankenversicherung/krankenversicherung-student/

https://www.gew.de/gesundheit/krankenversicherung-fuer-studierende/#top

https://www.test.de/Krankenversicherung-Was-Studierende-wissen-muessen-4623452-0/

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/studentische-krankenversicherung-die-wichtigsten-moeglichkeiten-10352


06.11.2018 Widerrufsrecht

Nur zur Erinnerung: wenn Ihr einen Vertrag per Internet, Telefon oder bei euch zu Hause abschließt, dann habt ihr ein gesetzliches Widerrufsrecht über das euch der andere Vertragspartner auch informieren muss. Wenn ihr aber in euren Vertragspartner aufsucht, habt ihr kein Widerrufsrecht. So kommt es bei Mobilfunkverträgen zu den kuriosen Momenten, dass der eine den Vertrag im Internet abschließt und widerrufen kann, der andere im Laden und es nicht kann. Achtung!!! Sobald ich die Leistung in Anspruch nehme bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist, ist der Widerruf ausgeschlossen. Mehr Infos findet ihr hier:

https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/KonsumImAlltag/Widerrufsrecht/Widerrufsrecht_node.html


10.10.2018 Welche Vorschriften sollte ich bei Beginn des Studiums auf jeden Fall lesen?

Die Studien- und Prüfungsordnungen sollte jede/jeder Studierende direkt sich geben lassen bzw. raussuchen. Lest die Dinger aufmerksam, hier erfahrt ihr so wichtige Dinge wie das Anmelde- und Abmeldeverfahren für Prüfungen, welche Kurse kann oder muss ich belegen, was tun bei Krankheit oder auch welche Prüfungsleistung muss wie erbracht werden. Ernsthaft die Ordnungen sind das wichtigste, schlimm ist wenn ihr dagegen verstoßt und ihr deshalb eine Prüfung nicht wiederholen dürft oder gar euer Studium zu Ende ist. Deshalb rate ich hier regelmäßig, die Studien- und Prüfungsordnungen zu lesen. Schaut euch hier die weiteren Tipps an und bei Fragen kommt mit der Ordnung einfach mal vorbei.


25.09.2018 Kündigung bei Zahlungsverzug

Grundsätzlich kann Euch der Vermieter die fristlose oder fristgerechte Kündigung aussprechen wenn Ihr mehr als eine Miete nicht gezahlt habt. In § 543 BGB steht alles zur fristlosen (außerordentlichen) Kündigung und in § 573 BGB fristgerechten (ordentlichen) Kündigung. Es gibt dann noch den wunderbaren § 569 BGB der in Absatz 3 Nr. 2 sagt, dass ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 gilt:

"Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete […] befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. […]"

Aber Obacht, wenn Euer Vermieter clever ist, erklärt er zusätzlich zur fristlosen Kündigung hilfsweise die ordentliche fristgerechte Kündigung. Der BGH hat gerade bestätigt, dass durch die Zahlung lediglich die fristlose Kündigung entfällt, die fristgerechte bleibt bestehen.

Also tut euch den Gefallen und zahlt die Mieten immer vollständig und pünktlich. Bei einer Mietminderung lieber nicht die Miete einbehalten sondern unter Vorbehalt bezahlen und den überzahlten Betrag nach Ende des Mietminderungsgrundes zurück verlangen.

BGH-Urteile vom 19. September 2018 - VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17 vom 19. September 2018 findet Ihr auf der Seite des Bundesgerichtshofes, etwas leichter verständlich ist die Pressemitteilung Nr. 155/18 vom 19.9.2018:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=87625&pos=0&anz=155

Gesetzestext findet ihr auf der Seite:

https://dejure.org/gesetze/BGB


19.09.2018 Mietminderung bei Mangel

Es kommt immer wieder mal vor, dass in der gemieteten Wohnung/Zimmer ein Mangel vorliegt. Sei es das undichte Fenster, ein Nässefleck an der Decke, die kalte Heizung, das fehlende warme Wasser oder ein ähnliches Problem, das ganze ist arg ärgerlich ;)

Was tun? Zunächst den Vermieter anrufen, direkt danach am selben Tag eine Mangelanzeige schriftlich per Post auf den Weg bringen. Macht euch immer eine Kopie des Schreibens.

In dem Brief sollte immer drin stehen, dass ihr den Mangel anzeigt, ab sofort die Miete nur noch unter Vorbehalt zahlt und ihr müsst eine Frist von mindestens 14 Tagen setzen zur Beseitigung des Mangels. Erst nach dem diese Frist abgelaufen ist ohne dass der Mangel behoben wurde, könnt ihr eine Mietminderung verlangen. Am besten kommt ihr spätestens jetzt in der Rechtsberatung vorbei, damit wir euch sagen können wie hoch die Minderung ist.


18.09.2018 Verschwundene Klausuren

Ich muss euch leider sagen, dass die Laschet-Methode keine anerkannte oder allseits verwendete Methode ist, um mit abhanden gekommenen Klausuren oder anderen Prüfungsarbeiten um zu gehen. Eine Notenvergabe erfolgt immer auf Grund Eurer tatsächlichen Leistungen, wenn die Prüfungsarbeit aus welchem Grund auch immer nicht vorliegt, kann sie auch nicht bewertet werden. Für euch gut ist, wenn zumindest klar ist, dass eure Arbeit ohne euer Verschulden verloren ging. Dann habt ihr wenigstens keinen Fehlversuch und könnt die Prüfung wiederholen. So wenn ein Stapel Klausuren, deren Namen oder Prüfungsnummern in einer Liste stehen, danach bei der Dozent*in*en oder dem Korrekturassisten verloren gehen (Diebstahl, irgendwo liegen gelassen, Koffer kommt nicht an). Denn dann habt ihr eine Widerholungsmöglichkeit. Ansonsten wird es schwieriger, zum Beispiel wenn ihr die Klausur abgebt, diese aber nie vom Klausurenschreibort im Lehrstuhl ankommt, oder die eingeworfene Hausarbeit auf dem Postweg verloren geht.


04.09.2018 Pflicht zur Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übernommenen Wohnung

Die Frage nach der Renovierungspflicht bei Auszug kommt immer. Wenn Ihr eine unrenovierte Wohnung übernommen habt, so könnt ihr meistens die Wohnung besenrein zurück geben. Aber wenn ihr vereinbart habt, dass Ihr die Renovierung übernehmt und Euch im Gegenzug die/der Vermieter*in einen Nachteilsausgleich gewährt hat, dann habt ihr die Pflicht zur Übernahme der Schönheitsreparaturen wirksam übernommen. Ein Nachteilsausgleich ist unter anderem eine erlassene oder niedrigere Miete in den ersten Monaten. Also achtet genau auf die handschriftlichen Vereinbarungen im Mietvertrag und auf die zur Schönheitsreparatur.

Nachlesen könnt ihr dies auch in den Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 18.03.2015 - VIII ZR 185/14 und vom 22.08.2018 - VIII ZR 277/16 auf der Seite des BGH:

http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html


08.08.2018 Geld verleiht man nicht

Jedenfalls nicht ohne einen Schuldschein, eine Quittung oder einen Darlehensvertrag. Jetzt versteht man sich gut, ist eventuell sogar in einer Beziehung, und ein Streit über Geld ist unvorstellbar. Aber dann kracht es aus irgendeinem Grund und plötzlich steht man da, rennt seinem Geld hinter her und ärgert sich. Denn ohne Beweis könnt ihr euer Recht nicht durchsetzen.



25.07.2018 Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Vererbbarkeit von Social Media Accounts beschäftigt und zumindest für Deutschland festgestellt, dass die Benutzerkonten bei sozialen Netzwerken vererbbar sind. Entgegenstehende Nutzungsbedingungen sind ungültig, die/der Erb*in*e*en sind Gesamtrechtsnachfolger und dazu gehört auch das Benutzerkonto. Im konkreten Fall der am 12. Juli 2018 mit dem Aktenzeichen III ZR 183/17 entschieden wurde, ging es zwar um das Benutzerkonto einer Minderjährigen, es gilt aber auch für Erwachsene. Die Pressemitteilung des Gerichts findet ihr hier nach Eingabe des Aktenzeichens:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Sort=3

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=377d91199171790aa8b0a7ba0a77cdfe&nr=85390&linked=pm&Blank=1



24.07.2018 Tatsächliche beheizbare Wohnfläche als Maßstab für die Nebenkostenabrechnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mal wieder mit der Frage auseinander gesetzt, was ist wenn die Quadratmeterzahl im Mietvertrag von der tatsächlichen abweicht. In seiner Entscheidung vom 30.05.2018 zum Aktenzeichen VIII ZR 220/17 hat der VIII. Senat dargelegt, dass es nicht auf die vereinbarten sondern auf die tatsächlichen beheizbaren Raum ankommt bei der Abrechnung der Heizungskosten. Im vorliegenden Fall war die tatsächlich beheizbare Fläche größer als die vereinbarte, aber häufig ist dies auch andersherum. In diesem Fall gilt auch, egal ob mehr oder weniger als 10 % Abweichung, es ist immer genau abzurechnen, wie auch bei der Mieterhöhung. Es lohnt sich also mal genau nachzumessen wie groß Eure Wohnung tatsächlich ist.

Die vollständige Entscheidung findet ihr hier:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f252b8b2acd0190be84416c18a3c4d2e



18.07.2018 Eingangsbestätigungen

Immer wieder stehen Ratsuchende hier bei uns in der Beratung deren Anträge, Unterlagen oder Rechtsmittelschreiben verloren gegangen sind. Das ist nicht nur ärgerlich und kann zu Verzögerungen führen, im schlimmsten Fall sind Fristen versäumt wurden. Deshalb, auch vor dem Hintergrund das die Bundesagentur für Arbeit jetzt auf Wunsch Eingangsbestätigungen erteilt, hier einige Hinweise wie ihr möglichst beweissicher vorgeht:

  • Sämtliche Anlagen im Anschreiben, Widerspruch mit aufführen
  • Anträge, Widersprüche und Anschreiben immer nach der Unterschrift kopieren (dann wisst ihr was ihr eingetragen habt)
  • nach Möglichkeit persönlich abgeben, auf der Kopie bestätigen lassen, dass Original eingegangen ist nebst der Vollständigkeit der Anlagen
  • wenn es nur per Post geht, dann nehmt einen Zeugen (Freund*in oder Familie), Zeuge bestätigt auf Kopie Übereinstimmung Kopie mit Original sowie Anzahl und Art der Anlagen, eintüten in Briefumschlag und Versand per Post Einwurfeinschreiben



04.07.2018 Mietkaution

Gesetzlich ist die Zahlung einer Mietkaution nicht vorgeschrieben, aber die Höhe wenn eine vereinbart wird schon. Maximal drei Netto-Mieten dürfen Vermieter als Mietkaution gemäß § 551 BGB verlangen. Das heißt ohne Vorauszahlungen auf Nebenkosten oder Pauschalen für Nebenkosten. Wenn jedoch im Mietvertrag keine Kaution vereinbart wurde kann der Vermieter nicht nachträglich einseitig eine Kaution verlangen.

Die Kaution kann bar erbracht werden (vergesst nicht euch das ganze quittieren zu lassen), per Überweisung, als verpfändetes Bankgutachten oder als Bürgschaft. Wenn ihr bar oder per Überweisung zahlt, muss der Vermieter, so es sich nicht um ein Studentenwohnheim handelt, die Kaution getrennt von seinem Vermögen verzinslich anlegen. Ihr könnt die Kaution dann nach § 551 BGB auch in drei Raten zahlen.

Sollte der Vermieter eine darüber hinaus gehende Sicherheit verlangt haben und ihr den Mietvertrag nicht mehr als drei Kalenderjahre zu vor abgeschlossen haben, könnt ihr den darüberhinaus gehenden Anteil zurück verlangen. Danach ist der Rückzahlungsanspruch verjährt. Am Ende der Mietzeit ist aber auch dieser Anteil mit der restlichen Kaution auszuzahlen.

Kommt bei allen Fragen rund um die Kaution unbedingt zu uns in die Beratung.



20.06.2018 ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Da immer wieder Studierende mit Briefen hier in der Beratung stehen, die Beiträge in großer Höhe anfordern, ein Hinweis:

Liebe Leute, egal ob Ihr ein Radio, Fernseher oder sonstiges Internetfähiges Gerät habt, in Deutschland gilt zur Zeit ein Rundfunkbeitrag pro Haushalt. Der Vorteil für Wohngemeinschaften ist, nur einer von Euch muss sich beim Rundfunkbeitrag anmelden und der Haushaltsbeitrag kann durch mehrere Personen geteilt werden. Achtung: Der Rundfunkbeitrag weiß nicht, wer alles zu dem Haushalt gehört. Deshalb sollten alle die nicht angemeldet sind sich den Namen der angemeldeten Person und die Beitragsnummer aufschreiben. Denn wenn das Schreiben des Beitragsservice kommt, müsst ihr reagieren und die erfolgte Anmeldung mitteilen. Und ihr solltet die Daten auch nicht wegwerfen wenn Ihr umzieht. Es kann auch nach Jahren eine Aufforderung kommen.

Noch ein Hinweis, wenn ein oder mehr Mitglieder eines Haushaltes sich vom Beitrag befreien lassen können, müssen die anderen trotz allem sich anmelden.

Mehr Infos findet ihr hier:

https://www.rundfunkbeitrag.de/

20.06.2018 Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche nach erfolgreichen Abschluss des Studiums

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat sich mit der Frage beschäftigt, wann die Frist von 18 Monaten nach § 16 Absatz 5 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) zu laufen beginnt. Grundsätzlich wird die einem Ausländer zu Studienzwecken erteilte Aufenthaltserlaubnis bei erfolgreichem Abschluss des Studiums bis zu 18 Monate zur Suche nach einer dem Abschluss ange­messenen Erwerbstätigkeit verlängert.

Was ist aber wenn an ein erfolgreiches Bachelorstudium ein Masterstudium angeschlossen wird?

Nun kein Problem liegt vor, wenn das Masterstudium erfolgreich, sprich mit dem Masterabschluss beendet wird. Dann greift § 16 Absatz 5 AufenthG und die Aufenthaltserlaubnis wird um 18 Monate verlängert. Schwieriger ist die Situation, wenn das zweite Studium ohne Abschluss abgebrochen wird.

Das Oberverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die 18 Monatsfrist zu laufen beginnt ab erfolgreichen Abschluss des ersten Studiengangs. Dies wäre hier der Bachelorabschluss. Wenn also das Zweitstudium vor Ablauf der 18 Monate beendet wird, bleiben noch ein paar Monate für die Suche, ab dem 18. Monat ist der Aufenthalt beendet.

Die Entscheidung ist im Beschlussverfahren auf die Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz ergangen. Das Hauptsacheverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

https://ovg.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/aufenthaltserlaubnis-zur-arbeitssuche-nach-abschluss-des-studiums/


19.06.2018 Wohnsitz ummelden

Nur noch mal zur Erinnerung, Ihr solltet wenn Ihr zum ersten mal zu Hause auszieht oder zum xten umzieht immer daran denken Euch zügig beim Einwohnermeldeamt umzumelden bzw anzumelden. Nicht nur das Ihr gesetzlich dazu verpflichtet seid und euch Bußgelder drohen können, es können Euch auch andere Nachteile ereilen. Zum Beispiel kann Post weiterhin rechtswirksam an die alte Adresse zugestellt werden. Ihr könnt nicht nachweisen, dass es eure Wohnung ist, zu der Ihr Euch per Schlüsseldienst Zutritt verschaffen wollt. Ihr könnt Post und Pakete nicht im Postamt abholen bzw vom Paketdienst.


14.06.2018 Verwirkung von Unterhalt

Der BGH hat sich mit der Frage befasst, wann Kinder ihren Anspruch auf Unterhalt verwirkt haben. In diesem Fall ging es um die Frage, ob und wann, dass nicht geltend machen von Unterhalt dazu führt, dass der Zahlungspflichtige Elternteil davon ausgehen darf, dass das Kind keinen Unterhalt mehr verlangt. Auch hier ist es wieder mal wichtig zu bedenken, dass nichtstun auch eine Handlung ist, die konkludent ausgelegt werden kann. Wenn ihr also einen Elternteil auffordert euch Unterhalt zu zahlen, und der sagt nein, solltet ihr nicht lange zögern sondern zügig deutlich machen (innerhalb von Tagen besser als Monaten), dass ihr weiterhin Unterhalt beansprucht. Kommt sofort zu uns in die Beratung oder sucht euch eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht.

Hier findet ihr das ganze Urteil und mehr Infos: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=5322809600492dfa119916d32a021caf


14.06.2018 Zustimmung zur Mieterhöhung durch Überweisung der geforderten erhöhten Miete ohne Vorbehalt

Bei Erhalt eines Mieterhöhungsverlangens sind die meisten erstmal geschockt. Ich habe euch weiter unten schon beschrieben was Ihr tun könnt. Wenn ihr euch entscheidet vorsichtshalber erstmal die erhöhte Miete zu zahlen, und euch später dagegen wehren wollt, so müsst ihr sehr sorgsam vorgehen.

In die Überweisung müsst ihr zwingend rein schreiben, dass ihr unter Vorbehalt zahlt. Der BGH hat festgestellt, dass durch die dreimalige Zahlung ohne Vorbehalt geschlossen werden muss, dass der Mieter konkludent seine Zustimmung zur Mieterhöhung erteilt.

Das einzig gute bei der konkludenten Annahme der Zustimmung? Der Vermieter darf ich nicht mehr auf Zustimmung verklagen.

Hier findet ihr das ganze Urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=206d97626dae01053fb68252072a0ced


12.06.2018 automatische Vertragsverlängerung

Häufig schließt man ein Probeabo oder einen Vertrag mit einer kurzen Laufzeit ab und überliest den passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert wenn man nicht rechtzeitig x Wochen vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit kündigt. Hierzu gehören nicht nur Schnupper-Abos sondern auch Mitgliedschaften in Fitnessclubs, Apps, Internet- und Handyverträge, Versicherungen und die Bahncard um einige Beispiele aufzuzählen. Also tut euch den Gefallen, wenn ihr wisst dass ihr nur schnuppern wollt oder die Bahncard nächstes Jahr nicht braucht, wenn ihr euch unsicher seid ob ihr den Vertrag länger wollt, kündigt direkt nach Abschluss des Vertrages. Dadurch könnt ihr die Frist nicht versäumen. Wenn es euch Recht war, dass sich das ganze verlängert, ihr aber merkt, jetzt wollt ihr etwas verändern, dann schaut direkt, wie die Kündigungsfristen sind. Das heißt aber auch, hebt alle Mails auf in denen Vertragsbedingungen stehen.


09.05.2018 ALG I und Studium

Immer wieder stellt sich die Frage, inwieweit Arbeitslosengeld I und ein Studium miteinander kombinierbar sind. Grundsätzlich müssen Personen die Arbeitslosengeld, egal ob I oder II, beziehen wollen, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Im Allgemeinen scheitert daher der Bezug, da Gesetzgeber und die Bundesagentur für Arbeit davon ausgehen, daß Studierende dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Aber der Gesetzgeber hat zumindest für Arbeitslosengeld I eine Möglichkeit eingeräumt, diese Vermutung zu widerlegen. In § 139 Absatz 2 SGB III steht, daß die Vermutung widerlegt werden kann, wenn der Student weniger als 50% der Regelstundenzahl studiert. Dies müsst Ihr nachweisen. Dazu gibt es eine Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit. Weitere Informationen findet ihr auf der folgenden Seite unter 139:

https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen#1478808824026



08.05.2018 Vertragsabschluss und Widerrufsfrist

Auch ein Vertrag der nicht schriftlich besteht ist gültig. Wenn Ihr in der Mensa ein Essen ordert und damit zur Kasse geht, habt Ihr einen Vertrag abgeschlossen. Es gilt grundsätzlich, auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag der eingehalten werden muss. Aber dann habe ich eine Widerrufsmöglichkeit! Nicht unbedingt, wenn Ihr mündlich am Telefon einen Vertrag abgeschlossen habt, ja dann habt Ihr grundsätzlich eine Widerrufsmöglichkeit. Aber Vorsicht, gerade bei Telekommunikationsverträgen wird gerne vereinbart, dass der Vertrag direkt ausgeführt werden soll und damit entfällt dann die Widerrufsmöglichkeit. Und es gilt auch keine Widerrufsmöglichkeit, wenn Ihr einen Vertrag, egal ob schriftlich oder mündlich, im Handy- bzw Internetproviderladen abschließt in den Ihr erst mal rein gegangen seid. Mehr Infos findet Ihr hier:

https://anwaltauskunft.de/magazin/wirtschaft/dienstleistung/vertragsabschluss-am-telefon-das-sind-ihre-rechte

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/wann-ist-ein-muendlicher-vertrag-gueltig

https://de.wikipedia.org/wiki/Widerruf_(Recht)

https://de.wikipedia.org/wiki/Form_(Recht)



02.05.2018 BAföG und das Wohnen bei den Eltern

In der Regel steht einem Studierenden ein erhöhter Satz zu den Kosten der Unterkunft zu, wenn er/sie nicht bei den Eltern wohnt §13 Absatz 2 Nr. 2 BAföG. Fraglich ist dann immer, was bedeutet das bei den Eltern wohnen. Es kommt hier auf das tatsächliche Erscheinungsbild des zusammenwohnens in einer Wohnung bzw. einem Dach an. Eine wirtschaftlich dominierende Stellung der Eltern/eines Elternteils ist nicht notwendig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht nochmals bestätigt, siehe Urteil. Wobei es eine Ausnahme festgestellt hat, nämlich in dem Moment, in dem das Elternteil in die eigene Wohnung aufgenommen wird, weil anderweitig die Wohnung des Elternteils weggefallen ist. Denn nur wenn sich das ganze als Hilfe für den Elternteil darstellt, also eher ein Wohnen beim Kind als ein Wohnen bei den Eltern zu sehen ist, dann steht dem/der Studierenden auch weiterhin der erhöhte Satz nach §13 Absatz 2 Nr. 2 BAföG zu. Die/Der Studierende muss diese Umstände jedoch darlegen.

http://www.bverwg.de/pm/2017/76

http://www.bverwg.de/de/081117U5C11.16.0


17.04.2018 Internet- und Handyverträge

In diesem Bereich gibt es immer wieder viele Schwierigkeiten. Mein wichtigster Rat: Lest das Kleingedruckte! Auch AGB, Tarifbestimmungen, Vertragsbedingungen oder ähnlich genannt. Denn hier findet Ihr alle wichtigen Bedingungen des Vertrages. Dann überlegt Euch, was bedeutet dies konkret für mich. Wir sind es gewohnt Handyverträge für mindestens zwei Jahre abzuschließen, aber gibt es den Anbieter meines Internetanschlußes auch außerhalb von Bonn? Was ist wenn ich umziehe oder ein Auslandssemester einlege? Passt das für mich? Kann ich auch eine kürzere Laufzeit vereinbaren? Ist die Servicehotline kostenlos erreichbar? Sonst kann der Anruf schnell teuer werden. Auch wichtig, wo sitzt mein Provider? Ist es ein deutscher Anbieter oder hat er eine Niederlassung in Deutschland? Ich hatte neulich einen Fall mit einem Provider mit deutschen Namen der in England saß. Als nichts mehr lief haben die Studierenden Ihr Geld nicht wieder bekommen. Das ist ärgerlich, gerade wenn mein Budget eh schon schmal ist. Und es bringt wenig, wenn zwei Euro weniger gezahlt werden als bei einer großen bekannten deutschen Firma aber keine Leistung erbracht wird.


10.04.2018 Was sollte ich bei Beginn des Studiums auf jeden Fall lesen?

Die Studien- und Prüfungsordnungen sollte jede/jeder Studierende direkt sich geben lassen bzw. raussuchen. Lest die Dinger aufmerksam, hier erfahrt ihr so wichtige Dinge wie das Anmelde- und Abmeldeverfahren für Prüfungen, welche Kurse kann oder muss ich belegen, was tun bei Krankheit oder auch welche Prüfungsleistung muss wie erbracht werden. Ernsthaft die Ordnungen sind das wichtigste, schlimm ist wenn ihr dagegen verstoßt und ihr deshalb eine Prüfung nicht wiederholen dürft oder gar euer Studium zu Ende ist. Deshalb rate ich hier regelmäßig, die Studien- und Prüfungsordnungen zu lesen. Schaut euch hier die weiteren Tipps an und bei Fragen kommt mit der Ordnung einfach mal vorbei.


10.04.2018 Selbständigkeit?

Viele Arbeitgeber scheuen die Kosten, die durch ein reguläres Arbeitsverhältnis verursacht wird. Lösung Nummer 1 ist, dass Mini-Jobber eingestellt werden. Lösung Nummer 2, gerade wenn es auch um höhere Verdienste geht, ist der Abschluß eines Werkvertrages bzw. die Aufforderung Rechnungen zu stellen. Letzteres bedeutet nichts anderes, als dass ihr als Selbständige Unternehmer Aufträge übernehmt. Bei Lösung Nummer 2 müsst ihr stark aufpassen. Erst Mal braucht ihr eine Steuernummer für Selbständige. Also auf zum Finanzamt. Die beraten auch meist recht kompetent. Dann ist die Frage wichtig, werdet ihr ein Gewerbe ausüben oder seid ihr Freiberufler. Hier unterstützen euch sowohl das Finanzamt als auch die Stadt, bei der ihr ein Gewerbe anmelden würdet. Es stellt sich die Frage ob ihr Kammerpflichtig seid, also fragt mal bei der örtlichen IHK Industrie- und Handelskammer bzw Handwerkskammer nach. Als Selbständige seid ihr unter Umständen verpflichtet Rentenbeiträge zu zahlen. Informiert euch bei der Deutschen Rentenversicherung. Und zu guter Letzt kommt auch noch die Gesetzliche Krankenversicherung und möchte sehr viel Geld von euch, da ihr jetzt unter Umständen nicht mehr als Studierende versichert seid.

Weitere Infos könnt ihr hier finden, die Liste ist nicht abschließend:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/07_lexikon/Functions/Lexikon.html?cms_lv2=422974&cms_lv3=239740#lvl3

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/0_Home/home_node.html

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/tipps-fuer-unternehmer-und-selbststaendige

https://www.ihk-bonn.de/fachbereiche/startseite.html

https://www.hwk-koeln.de/32,0,66.html



21.03.2018 Haftung bei illegalem Download und Filesharing

Immer wieder taucht die Frage auf, wenn ich als Anschlußinhaber gar nicht den Verstoß begangen habe, hafte ich dann auch? Jein. Zunächst mal ist die Frage habt Ihr jemanden die Nutzung des Anschlußes erlaubt?

-Nein? Könnt Ihr nachweisen, dass sich jemand zum Beispiel illegal bei Euch ins W-Lan gehackt hat? War euer Router nach dem neuesten Stand der Technik bei der Einrichtung verschlüsselt und habt ihr ein Passwort? Dann haftet ihr nicht hat der Bundesgerichtshof BGH entschieden.

-Ja? Wisst ihr wer es war? Dann benennt die Person. Bei Volljährigen gilt: Ihr müsst WG-Mitbewohner und Gäste nicht aufklären, was erlaubt ist und was nicht, so der BGH. Das ist nicht zumutbar, außer ihr habt einen Anhaltspunkt dass sie das schon gemacht haben oder sie haben es angekündigt. Damit seid ihr aus der Haftung raus.

Bei euren eigenen Kindern, insbesondere wenn diese minderjährig sind, habt ihr umfangreiche Aufklärungspflichten und solltet dokumentieren, dass ihr ihnen bestimmte Nutzungen verboten habt. Sonst haftet ihr.

Wenn ihr die Person, die den Verstoß begangen hat nicht ermitteln könnt oder nicht benennnen wollt, dann haftet ihr als Störer.


Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, klärt grundsätzlich jeden Nutzer darüber auf, was erlaubt ist und was nicht. Ich sage immer Facebook, YouTube, Netflix, Maxdome, Spotify, Deezer, Amazon und ähnliche Anbieter sind erlaubt, alles andere nicht und wenn ihr Zweifel habt, nutzt es nicht. Insbesondere wenn Serien und Filme noch nicht auf deutsch veröffentlicht wurden.

Weitere Infos findet ihr hier:

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/internet-neue-medien/wer-haftet-bei-illegalen-downloads



20.03.2018 Prüfung/ Klausur/ Hausarbeit/ Seminararbeit nicht bestanden - was nun?

Immer, auch schon beim ersten Versuch, nehmt Einsicht und legt Widerspruch ein. Wo Ihr das tun müßt und in welcher Form das geht, steht in eurer Prüfungsordnung. Ihr habt nur einen Monat Zeit ab Bekanntgabe der Noten, also beeilt Euch bitte. Ihr habt die Note nicht verbessern können? Ihr könnt jetzt dagegen klagen, wieder innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe. Die Entscheidung ob sich das lohnt kann ich Euch nicht abnehmen. Wenn ihr noch ein bis zwei Versuche offen habt, habt ihr Glück und müßt Euch besser vorbereiten auf das nächste Mal. Wenn es aber Euer letzter Versuch war, dann habt ihr die Prüfung endgültig nicht bestanden. Je nach Studiengang und Modul ist das Studium vorbei. Zum Teil könnt ihr aber auch z.B. den Schwerpunkt oder das Nebenfach wechseln und dann weiter studieren. Also ist der nächste Schritt der zur Studienfachberatung (oder wie auch immer das bei Euch an der Fakultät heißt) und schauen welche Optionen Ihr jetzt noch habt. Wenn alle Stricke reißen, zum Beispiel weil es ein Pflichtmodul ist, dann ist das Studium in Bonn zu Ende. Wenn an einer anderen Universität in Deutschland dieses Modul nicht zu den Pflichtmodulen gehört, könnt ihr versuchen dorthin zu wechseln. Oder ihr nehmt ein verwandtes Fach ohne dieses Modul und lasst euch die LPs anerkennen. Als weitere Option könnt ihr auch an eine andere europäische Universität wechseln und dort das Fach zu Ende studieren.


13.03.2018 Schadenersatz nach Ende des Mietverhältnisses

Der Bundesgerichtshof (kurz BGH) hat entschieden, dass ein Vermieter Ersatz für Schäden in der Mietwohnung direkt verlangen kann und keine Frist setzen muss zur Beseitgung der Schäden. Achtung, es geht nicht um die Schönheitsreparaturen, da gilt weiter die Pflicht zur Fristsetzung.

Die Schönheitsreparaturen sind eine Leistungspflicht des Mieters wenn die Klausel zur Übertragung der Pflicht Bestand hat. Da muss der Vermieter nach wie vor eine Frist setzen nach §§ 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB.

Bei der Verpflichtung die Mietsache pfleglich zu behandeln und im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben, handelt es sich um eine Nebenpflicht aus dem Mietverhältnis, keine Leistungspflicht. Wenn also Beschädigungen vorliegen, kann der Vermieter nach seiner Wahl entweder Ersatz oder Schadenbeseitigung verlangen.

Mein Tipp: bei Rückgabe der Wohnung und Zufriedenheit des Vermieters bitte auf dem Protokoll bestätigen lassen, dass keine Schäden vorliegen.

Die vollständige Pressemitteilung des BGH findet ihr hier




06.03.2018 E-Government Gesetz und die Folgen für Rechtsbehelfsbelehrung und Fristen

Sowohl im Bund (Bundesbehörden) als auch im Land NRW (Landes- und Kommunalbehörden) gilt das E-Government-Gesetz – EGovG bzw das EGovG NRW.

Hierdurch werden die Behörden, ausgenommen das Jobcenter (§1Absatz 5 Nr. 3 EGovG bzw §1 Absatz 4 Nr. 3 EGovG NRW) verpflichtet einen De-Mail-Zugang einzurichten. Für den Bund gelten diese Vorschriften bereits seit längerem, für NRW seit dem 01.01.2018.

Jeder Bescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, die euch sagt wie Ihr gegen den Bescheid vorgehen könnt. Zwingend muss diese Belehrung einen Hinweis auf das jeweils geltende E-Government-Gesetz beinhalten, also zum Beispiel beim Wohngeld-, oder BAföG-Amt ein Hinweis auf die Einlegung des Widerspruchs per De-Mail. Leider gilt dies nicht für Bescheide der Universitäten also für Prüfungsergebnisse und Exmatrikulationen, da die Universitäten diesen Zugang nicht gewähren müssen (§1 Absatz 6 EGovG NRW).

Wenn dieser Hinweis nicht erteilt wurde in einem Bescheid, gilt die gesamte Belehrung als unrichtig erteilt. In diesem Fall wird der Bescheid nicht nach einem Monat rechtskräftig sondern erst nach einem Jahr so § 66 Abs. 2 SGG / § 58 Abs. 2 VwGO. Das bedeutet, dass die Frist in der Ihr das jeweilige Rechtsmittel nutzen könnt sich auf ein Jahr verlängert von einem Monat.

Informationen findet Ihr:

https://de.wikipedia.org/wiki/E-Government-Gesetz_(Deutschland)

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/e-government/e-government-gesetz/e-government-gesetz-node.html

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=73520171220150354215



27.02.2018 Warmwasser und Heizungsversorgung

Das Landgericht Fulda hat in einem Beschluss festgestellt, dass der Vermieter von Wohnraum auch bei warmen Außentemperaturen verpflichtet ist, die Versorgung der Wohnung mit Warmwasser und eine funktionierende Heizung sicherzustellen hat. Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter nicht rechtzeitig Heizöl nachbestellt. Dies hatte zur Folge, dass die Mieter eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter erlassen konnten, um beides wieder zu erhalten.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ihr bei den derzeitigen niedrigen Temperaturen erst Recht einen Anspruch auf funktionsfähige Heizung und Warmwasserversorgung habt.

https://www.jurion.de/urteile/lg-fulda/2018-01-05/5-t-200_17/?q=&token=44ddecc19c348fe0762c85ab83c522607df7de2e&utm_source=JURION_News_Miet_und_%20WEG-Recht&utm_medium=email&utm_campaign=JURION_News_Miet_und_%20WEG-Recht_20180222


27.02.2018 Informationen zu Ausbildungsförderung

Es stellt sich immer wieder die Frage, auf welche Sozialleistungen habe ich als Studierende/ Studierender Anspruch. Da ist es gut, dass es auf der Webseite des Tacheles genau dazu Informationen gibt. Ich habe diese nicht überprüft, also keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Rechtsanwalt Schaller hat mehrere Skripten kostenlos zur Verfügung gestellt und laut Selbstbeschreibung gibt er "umfassende Infos zu Sozialleistungen bei der Ausbildungsförderung". Schaut es euch an, bei Fragen stehe ich wie immer zur Verfügung, würde euch jedoch bitten bei Fragen zum BAföG in die BAföG-Beratung des AStA zu gehen.

Die Infos findet ihr hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2317/


21.02.2018 Ausbildungsunterhalt

Auch im Anschluss an eine abgeschlossene Berufsausbildung könnt ihr von euren Eltern Unterhalt verlangen, soweit ihr in engem zeitlichen Zusammenhang, sprich direkt nach Absolvierung der Ausbildung, für ein Studium entscheidet und, ganz wichtig, sich Ausbildung und Studium inhaltlich sinnvoll ergänzen. Um es mit einem krassen Beispiel deutlich zu machen: Ihr macht eine Ausbildung als Einzelhandelskaufmann und nehmt dann ein Medizinstudium auf, der inhaltliche Zusammenhang besteht nicht.

Beschluss des OLG Oldenburg vom 02.01.2018, Aktenzeichen: 4 UF 135/17

Pressemitteilung Nr. 6/2018 des OLG Oldenburg vom 07.02.2018 https://www.oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/ausbildungsunterhalt-161700.html



21.02.2018 Neuigkeiten zur Nebenkostenabrechnung

Der Bundesgerichtshof, kurz BGH, hat ein wichtiges Urteil zu Gunsten der Prüfrechte der Mieter bei Nebenkostenabrechnungen getroffen. Soweit ein Vermieter im Rahmen der Abrechnung der Betriebskosten eine Nachzahlung verlangt, die gemäß einer Vereinbarung nach §556 Absatz 1 Satz 1 BGB der Mieter zu tragen hat, trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die erhobene Nachforderung. Er muss also den Beweis erbringen, für die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der angefallenen Betriebskosten auf die einzelnen Mieter Eine Abrechnung der Betrienskosten nach § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB, ist vom Vermieter so zu erstellen, dass eine aus sich heraus verständliche geordnete Zusammenstellung der zu den umzulegenden Betriebskosten im Abrechnungsjahr getätigten Einnahmen und Ausgaben vorliegt. Es muss der Mietpartei ermöglicht werden die Kostenpositionen zu erkennen die auf mehrere Mieter verteilt werden, und dann den auf sie entfallenden Anteil der Kosten gedanklich und rechnerisch nachzuprüfen. Dies kann schon mal schwierig sein. Daher hat der Vermieter im Rahmen seiner Pflicht, eine ordnungsgemäße Abrechnung vorzunehmen und vorzulegen, auf Verlangen der Mietpartei zusätzlich eine Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen zu ermöglichen. Die berühmte Belegeinsicht. Dazu gehört auch, laut BGH, die Einsichtnahme in die vom Vermieter erhobenen Einzelverbrauchsdaten anderer Mietparteien, um zum Beispiel zu überprüfen, in wieweit die Summe der erfassten Verbrauchsdaten aller Wohnungen mit dem Gesamtverbrauchswert übereinstimmt, ob die Werte der anderen Wohnungen plausibel sind oder ob sonst Bedenken gegen die Richtigkeit der Verteilung der Kosten besteht. Konkret bedeutet das, Ihr habt einen Anspruch darauf auch die Ablesewerte der anderen Wohnungen zu überprüfen, wenn ihr den Verdacht habt, dass etwas nicht stimmt. In dem zu Grunde liegenden Fall sollten für die 94 qm große Wohnung mehr als 40% der Gesamtheizkosten der 720 qm beheizten Fläche angefallen sein. Da hatten die Mieter Zweifel. Der BGH hat nun bestätigt, dass die Mieter die Einsicht verlangen dürfen und bis zur erfolgten Einsicht die Nachzahlung noch nicht zu leisten war.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2018 - VIII ZR 189/17

Pressemitteilung des BGH

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=ab2bd45d467e26ce8bd6fb6712655767&nr=80852&linked=pm&Blank=1


07.02.2018 Gesetzliche Krankenversicherung für Studierende

Der Studententarif in der gesetzlichen Krankenversicherung ist beschränkt auf das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr, welche Bedingung auch immer zu Erst eintritt. Das bedeutet, wenn ihr ein Fach gleichmäßig durchstudiert, ist nach 14 Fachsemestern Schluß. Egal ob ihr mitten im Abschluß steckt oder nicht. Wenn ihr öfter die Fächer wechselt, sagen wir mal immer nach 2 Fachsemestern, dann gilt die Altersgrenze. Wobei die meisten Krankenversicherungen Ausnahmen zulassen, wenn ihr zwischendrin erkrankt seid oder unmittelbar vor dem Abschluß steht, hier gilt wie überall, vor Ablauf der Frist rechtzeitig Verlängerung beantragen. Interessantes am Rande, die AOK zum Beispiel rechnet euch nicht mehr als Studierende wenn ihr Doktorand seid, also fragt rechtzeitig nach. Und reicht immer fleißig eure Studienbescheinigungen ein, mit kleinem Anschreiben und bittet um Bestätigung des Eingangs.

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html


24.01.2018 Protokoll im Mietrecht

Kalenderprotokolle sind eine gute Methode um am Ende die Mietminderung berechnen zu können. Ihr leidet unter Baulärm? Es gibt Schimmel in eurer Wohnung? Die Heizung funktioniert nicht? Es gibt kein Badezimmer weil Toiletten, Armaturen etc rausgerissen wurden? Egal welcher Grund, wenn ihr Probleme mit bzw in der Wohnung habt, oder mit dem Vermieter, schreibt genau auf was passiert ist. Jedes Telefonat mit Uhrzeit; Beginn des Lärms und Art und Ende; wann konnte welcher Bereich der Wohnung nicht genutzt werden; wann trat der Mangel erstmals auf und wie entwickelte er sich; haben Besucher die Zustände gesehen; wann habe ich was fotografiert; all das sind wichtige Informationen. Denn nur so könnt ihr eure Ansprüche am Ende richtig beziffern und habt eine Gedächtnisstütze falls ihr vor Gericht müßt.


16.01.2018 Mietmangel

Ein Mietmangel liegt z.B. vor bei Baulärm, Schimmel, Feuchtigkeit, Heizungsausfall ganz oder teilweise, Toilette oder Wasserhahn defekt, Tür oder Fenster nicht ganz dicht. Bei Auftreten eines Mangels müsst ihr immer den Vermieter detailliert informieren (nicht nur am Telefon oder per Chat/Mail sondern auch per Brief). Setzt immer eine Frist in der der Mangel behoben werden soll, kündigt eine Mietminderung an und zahlt die Miete nur noch unter Vorbehalt. Am besten kommt ihr direkt in die Beratung und wir machen gemeinsam eine Mietmangelanzeige und ich erkläre euch genau wie die nächsten Schritte aussehen. Eine Mietminderung kann nur dann für die Vergangenheit verlangt werden, wenn ihr in der Vergangenheit die Mietmangelanzeige auch richtig formuliert habt.


10.01.2018 Nebenkostenabrechnung 2016

Ihr habt nach dem 01. Januar 2018 die Nebenkostenabrechnung für 2016 erhalten? Glückwunsch, eine Nachzahlung kann euer Vermieter wahrscheinlich nicht mehr von euch verlangen. Denn an und für sich hätte die Abrechnung bis zum 30. Dezember 2017 Mittags bei euch sein müssen, per Brief, nicht als Mail. Es gibt ganz enge Ausnahmen. Kommt vorbei und ich schaue ob diese greifen. Es gibt ein Guthaben, auf jeden Fall Glückwunsch, ihr bekommt Geld zurück. Und habt Zeit bis zum 31.12.2020 diese Rückzahlung einzuklagen wenn euer Vermieter nicht freiwillig zahlt.

Ihr habt bislang keine Abrechnung für 2016 erhalten? Dann fordert jetzt den Vermieter zur Abrechnung auf, ihr habt Anspruch auf eine Abrechnung, müsst nichts nachzahlen und bekommt ein Guthaben ausgezahlt.

Ihr habt die Abrechnung noch 2017 erhalten aber könnt sie nicht nachvollziehen? Bringt sie mit eurem Mietvertrag in die Beratung und lasst diese prüfen.


20.12.2017 Vertragsabschluss

Ein Vertragsschluss kommt nicht nur durch eine Unterschrift auf einem Stück Papier zu stande. Ein Kaufvertrag zum Beispiel wird schon dann abgeschlossen, wenn ihr einen Gegenstand an der Kasse bezahlt.

Deshalb hat man so schnell einen Vertrag am Telefon abgeschlossen ohne dass man es wollte. Deshalb sagt immer nein wenn jemand euer Gespräch aufzeichnen möchte. Sagt immer, man möge euch ein Angebot machen, dass ihr euch zu senden lasst. Passt besonders auf mit Schnupper-Abos oder Gratis-Abos, denn diese enthalten häufig die Klausel das der Vertrag unbefristet zu den normalen Konditionen weiterläuft wenn man nicht rechtzeitig kündigt.

Bei Abschluss eines Vertrages per Internet oder am Telefon habt ihr noch die Möglichkeit des Widerrufs. Der ist aber ausgeschlossen wenn ihr zustimmt, dass zum Beispiel der Strom oder die Mobilfunkverbindung direkt genutzt werden kann. Problematisch ist ferner, dass ihr innerhalb einer sehr kurzen Frist reagieren müsst.

Sobald ihr Post oder E-Mails erhaltet mit der ihr als neuer Vertragspartner begrüßt werdet, die eine Vertragsbestätigung enthält oder eine Rechnung, müßt ihr sofort reagieren. Ich weiß, es ist einfacher die Hotline anzurufen oder das Kontaktformular auf der Homepage zu benutzen, aber bitte macht es immer schriftlich und altmodisch auf Papier und per Post. Macht immer von allen Schreiben eine Kopie.

Schickt Ware die ihr nicht bestellt habt zurück.

Damit erspart ihr euch sehr viel Ärger!!!


13.12.2017 Urlaubsanspruch der Aushilfe

Immer wieder erklären Arbeitgeber, dass Aushilfen bzw. 450 € Jobber keinen Anspruch auf Urlaub haben. Das ist falsch. Jeder Arbeitnehmer hat einen Urlaubsanspruch. Der ist nur schwieriger zu berechnen bei Arbeitnehmern die nur stundenweise beschäftigt werden und auch nur nach Bedarf. Aber das ist das Problem Eures Arbeitgebers, nicht Eures. Nachlesen könnt Ihr das unter: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/index.html#BJNR000020963BJNE000100314


05.12.2017 Arbeitsvertrag

Ihr habt nach § 2 Nachweisgesetz einen Anspruch darauf, daß die wesentlichen Bedingungen Eures Arbeitsverhältnisses in Schriftform von Eurem Arbeitgeber festgehalten, unterschrieben und an euch ausgehändigt werden, soweit Ihr nicht sowieso einen Arbeitsvertrag unterschreibt. http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html


28.11.2017 Prüfungsordnung

Bitte prüft regelmäßig wie lange Eure Prüfungsordnung noch gültig ist. Wenn Ihr mit der Prüfungsordnung 2017 anfangt, heißt das nicht, dass Ihr es schafft auch mit der Prüfungsordnung 2017 Euren Abschluß zu machen. Nicht nur, dass in den nächsten Monaten und Jahren nach Erlass einer Prüfungsordnung auch Änderungen beschlossen werden können, es ist auch möglich, dass eine völlig neue Prüfungsordnung ab 2019 gilt. Dann gibt es Übergangsfristen für diejenigen die unter der Ordnung 2017 mit dem Studium angefangen haben. Danach gilt die neue Ordnung und damit auch unter Umständen neue Anforderungen und Ihr müßt plötzlich noch zusätzliche Prüfungen bestehen und andere bereits absolvierte Prüfungen werden nicht mehr benötigt. Das ist alles sehr ärgerlich. Also an alle, prüft regelmäßig ob sich eure Prüfungsordnung/Studienordnung sich geändert hat und ob sie ein "Verfallsdatum" hat.


07.11.2017 Mieterhöhung

Was tun wenn eine Mieterhöhung reinflattert? Tief durchatmen und in die Rechtsberatung kommen, ist klar. Aber zur Vorbereitung könnt ihr ein paar Dinge machen. Sucht euren Mietvertrag raus, der wird auf jeden Fall gebraucht. Ist überhaupt schon eine Mieterhöhung zulässig? Nach Abschluss des Mietvertrages aber auch nach wirksam werden der letzten Mieterhöhung, darf der Vermieter für 12 Monate keine Mieterhöhung aussprechen gemäß § 558 BGB. Das ist auch eingehalten? Hat man euch die Drei-Monats-Frist für die Zustimmung eingeräumt? Gut, jetzt kommen wir zu den interessanteren Bereichen. Ist das Mieterhöhungsverlangen ordentlich begründet? Zum Beispiel durch den Mietspiegel? Habt ihr die notwendigen Angaben um dies im Mietspiegel zu überprüfen? Wisst ihr wie groß eure Wohnung/euer Zimmer ist? Spätestens jetzt solltet ihr nachmessen. Alle Unklarheiten beseitigt? Wenn nicht, kommt vorbei und wir schauen noch mal gemeinsam.


17.10.2017 Mietvertrag über möblierten Wohnraum

Nur ein kurzer Hinweis in dieser Sache: Wenn im (Unter-) Mietvertrag steht, dass ein möbliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters vermietet wird, so entfallen einige Mieterschutzvorschriften gemäß § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB. Das bedeutet aber auch für euch, dass ihr die verkürzte Kündigungsfrist des § 573 c Absatz 3 BGB nutzen könnt. Wenn Ihr bis zum 15. eines Monats kündigt, endet der Mietvertrag zum letzten des Monats.


21.09.2017 Wohnungsübergabeprotokoll

Zur Vermeidung von Problemen soltet Ihr bei Ein- und Auszug ein Protokoll mit der Vermieterin/ dem Vermieter erstellen und alle Mängel sowie Schäden festhalten. Den Zustand der Wohnung zu protokollieren bei Einzug hilft euch, damit Ihr beim Auszug nicht plötzlich Schäden beheben müsst, die schon vor dem Einzug bestanden haben z.B. Bodenfliesen austauschen die schon beim Einzug zerbrochen waren. Die Protokollierung bei Auszug hilft euch, wenn die/der Vermieter/In einen Ersatz für Schäden möchte, die bei Auszug noch nicht vorhanden waren. Lasst euch beim Einzug bestätigen bis wann ein Mangel durch den Vermieter behoben wird (damit z. B. das kaputte Fenster im Winter nicht zu extrem hohen Heizkosten führt). Wenn ihr die Wohnung unrevoniert übernehmt, schreibt das in das Protokoll bei Einzug rein.


12.09.2017 Warnung

In letzter Zeit häufen sich Anfragen von Studierenden, die einer Betrugsmasche zum Opfer gefallen sind. Zu Grunde liegt das Angebot eines scheinbar guten Heimjobs. Die Studierenden stellen ihre Adresse zur Verfügung, damit aus dem Ausland in Deutschland Waren bestellt werden können, bei Firmen die nicht ins Ausland liefern. Die Studierenden schicken dann die Sachen per Paketdienst weiter ins Ausland, die Adressaufkleber werden Ihnen zugeschickt, für jedes Paket bekommen sie einen Lohn. Die Krux bei der Masche ist, die Waren und der Paketdienst werden auf den Namen der Studierenden bestellt. Diese werden daher Vertragspartner und müssen am Ende die Rechnungen bezahlen. Außerdem werden häufig auch die Daten von gestohlenen Kreditkarten eingesetzt. Am Ende haben die Studierenden hohe Schulden und werden strafrechtlich wegen Betrugs verfolgt.



23.08.2017 Miete

Irgendwann kommt immer die Frage auf, ist meine Wohnung/ mein Zimmer wirklich so groß wie es im Mietvertrag steht? Denn die Wohnfläche spielt in vielen Bereichen eine Rolle. Viele Nebenkostenabrechnungen laufen über die Quadratmeterzahl, das heißt wenn ihr weniger Wohnfläche habt als in der Abrechnung/Mietvertrag steht, dann zahlt ihr einen zu hohen Anteil zum Beispiel an den Heizkosten. Oder wenn die gefürchtete Mieterhöhung kommt, denn dann geht es um den Grundpreis für den Quadratmeter. Es reicht übrigens nicht einfach nur zu behaupten, dass die Fläche kleiner ist. Messt es ordentlich nach, erkundigt euch vorher wie bestimmte Flächen zu rechnen sind. Denn gerade bei Dachgeschosswohnungen gelten Besonderheiten. Und bei Balkonen und anderen Freiflächen auch. Kommt gerne mal rein und fragt bei uns nach.


17.08.2017 Studien- und Prüfungsordnungen

Viele wissen gar nicht das es die Ordnungen gibt, wo man sie findet oder wozu die gut sind. Jede Fakultät, jeder Studiengang hat seine eigene Studienordnung und Prüfungsordnung. Darin stehen alle Grundlagen zu eurem Studium. Welche Fächer, welche Kurse und welche LPs brauche ich. Wann bin ich wofür zugelassen. Wie melde ich mich an und ab für Klausuren (Stichwort Krankheit). Wie lege ich Widerspruch gegen meine Benotung ein. Wie sind die Leistungsnachweise zu erbringen. Welche praktischen Arbeiten muß ich abliefern. Und so weiter. Das ist das wichtigste Instrument mit dem ihr euch für das Studium ausrüsten musst, es ist die Grundlage.


15.08.2017 Klausur nicht bestanden

Der erste Schritt sollte immer sein, dass Ihr Einsicht nehmt. Wenn Ihr meint, dass die Klausur falsch oder unfair benotet wurde, dann könnt ihr dagegen vorgehen. Wie das geht steht in Euren jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. Kommt bitte nicht erst zu mir, wenn ihr zum dritten Mal durchgefallen seid, und sagt beim ersten Versuch hätte ich bestehen müssen. Meist ist der Zug dann abgefahren und Ihr könnt nichts mehr ändern. Natürlich könnt und sollt ihr gegen jedes Nichtbestehen vorgehen, dass ihr ungerecht findet. Dafür bin ich da, um euch dabei zu helfen. Schnelligkeit ist entscheidend.


08.08.2017 Ablehnungsbescheide Teil 2

Was könnt Ihr tun wenn Ihr einen Ablehnungsbescheid erhaltet? Prüft ob die angegebenen Ablehnungsgründe auf euch zutreffen. Wenn nicht, sofort (sprich an dem Tag an dem Ihr den Bescheid erhalten habt) mit der Uni in Verbindung setzen. Auf den meisten Bescheiden steht neben der Rechtsbehelfsbelehrung, dass Ihr den Bescheid nur mit einer Klage angehen könnt, auch die Bitte euch mit der Uni in Verbindung zu setzen bevor Ihr klagt. Da Ihr nur ganz kurz Zeit habt ab Zugang der Ablehnung, muß wirklich alles sofort geschehen. Wenn Ihr euch unsicher seid, ob alles so richtig ist, dann kommt zur nächsten Rechtsberatung rein. Wiederum, Zeit ist entscheidend. Eure Rechtsberaterin empfiehlt daher, im Zweifel zumindest zur ersten Beratung bei mir nach Erhalt aufschlagen.


25.07.2017 Unterhalt

Der BGH hat dieses Jahr mit seinem Beschluss vom 3. Mai 2017 - Aktenzeichen XII ZB 415/16 die Grenzen des Ausbildungsunterhalts aufgezeigt. Daher der Rat der Rechtsberatung: Haltet eure Eltern immer auf dem Laufenden mit der Planung für eure Ausbildung. Also auch über Pläne neben dem Bachelor einen Master Abschluss zu erreichen, Auslandsaufenthalte während des Studiums oder zwischen Bachelor und Master, Bewerbung um einen Masterplatz im Ausland, eine Ausbildung mit anschließendem Studium etc. Nur wenn ihr nachweisen könnt, dass der /die Unterhaltsverpflichtete genau wußte, was ihr plant und dem evtl sogar zugestimmt hat (z.B. durch Schweigen), könnt ihr Unterhalt erhaltten. Besonders wichtig auch, wenn ihr zwischendrin krank werdet, sagt Bescheid. Ihr müsst nicht ins Detail gehen, aber wenn sich euer Studium dadurch verlängert, könnt ihr länger Unterhalt erhalten.


18.07.2017 Ablehnungsbescheide

Im Moment ist wieder die Zeit im Jahr, in der die Zulassungsbescheide aber leider auch die Ablehnungsbescheide verschickt werden. Was tun wenn man auf die Bewerbung um einen Studienplatz einen Ablehnungsbescheid erhalten hat? Auf jeden Fall den Umschlag behalten und das Datum notieren an dem Ihr den Bescheid erhalten habt. Ihr habt hier in NRW einen Monat Zeit gegen den Bescheid rechtlich mit einer Klage vorzugehen. Diese Frist lässt sich nicht verlängern im Allgemeinen und ihr verliert unter Umständen nur weil ihr zu spät dran seid.



05.10.2011 Gute Nachricht zur Zwangsexmatrikulation

Liebe Studierende,

"der persönliche Referent von Wissenschaftsministerin Schulze hat Patrick Schnepper, Koordinator des Landes-ASten-Treffen, persönlich zugesichert, dass die Landesregierung Einzelfälle von Zwangsexmatrikulationen rechtlich prüfem will. Damit eine solche Prüfung eingeleitet werden kann sollen die Betroffenen eine Mail direkt an die Minsiterin (svenja.schulze@miwf.nrw.de) schicken und ihren persönlichen Fall schildern. Weitere Infos findet ihr auch unter zwangsexmatrikuliert.de. Die Seite wird derzeit regelmäßig aktualisiert, es lohnt sich also öfter mal vorbeizuschauen. Sollte ihr die E-Peitition gegen die Exmatrikulationen noch nicht unterschrieben haben, holt dies doch bitte nach. Auch dazu findet ihr alle Informationen unter zwangsexmatrikuliert.de."

So eine Mitteilung von Patrick Schnepper, Koordinator des Landes-ASten-Treffen NRW, c/o AStA der Universität zu Köln,Universitätsstraße 16
50937 Köln, Mail: lat-nrw@studis.de, www.latnrw.de unterstützt von AStA Rechtsberatung der Uni Bonn.


02.11.2011 Keine Einkommensgrenzen für Studierende beim Kindergeld ab 2012

Das Steuervereinfachungsgesetz wird zum 1. Januar in Kraft treten - mit einer relevanten Änderung für die Studierenden. Bisher mussten die Studierenden, so ihre Eltern Kindergeld für sie bezogen haben, ein bestimmte Einkommensgrenze beachten. Wurde diese auch um ein Cent überschritten, dann ist der Kindergeldanspruch der Eltern erloschen. Das Kindergeld wurde zurückgefordert. Das ändert sich nun erfreulicherweise: In den meisten Fällen erfolgt beim Kindergeld ab 1. Januar 2012 keine Anrechnung der Einkünfte mehr.Weitere Infos unter anderem bei: http://www.gew.de/Wissenschaft.html