Bonn-Ausweis der Stadt Bonn

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Personen, deren Hauptwohnsitz Bonn ist, einen Bonn-Ausweis. Mit ihm gibt es auf bestimmte Leistungen Ermäßigungen.

Leistungen

Mit dem Bonn-Ausweis gibt es Vergünstigungen auf kulturelle, sportliche und amtliche Angebote. Dazu zählen insbesondere Vergünstigungen

  • auf die Tarife der Bonner Hallen- und Freibäder;
  • auf Eintrittspreise der städtischen Museen und bei kulturellen Veranstaltungen der Stadt Bonn (beispielsweise Theater und Konzerte);
  • bei Veranstaltungen der Volkshochschule;
  • auf Gebühren der städtischen Musikschule;
  • auf Gebühren der Stadtbücherei;
  • auf von der Stadt Bonn erhobene Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von laufend öffentlich geförderten Angeboten zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und in der offenen Ganztagsschule.
  • Befreiung von der Entrichtung von Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung der Bundesstadt Bonn.

Weitere Informationen zu den Leistungen und weiteren Hintergründen findet ihr auf dieser Seite der Stadt Bonn.

Voraussetzungen

Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende erhalten einen Bonn-Ausweis nur, wenn Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehungsweise Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezogen werden.

Personen, die Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) beziehen, Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind grundsätzlich berechtigt und erhalten den Bonn-Ausweis automatisch zugesandt. Für diese Personen muss also kein Antrag gestellt werden.

Alle Hinweise und Informationen können auf der Seite der Stadt Bonn gefunden werden.