Eine Zusammenstellung von Seiten der Universität findet ihr auch hier.
Deutschlandstipendium
Wer kann sich bewerben?
- Immatrikulierte Studierenden Abschluss (Bachelor, Master, Staatsexamen, Kirchliches Examen, Magisterexamen) an der Universität Bonn anstreben.
- Abiturient*innen sowie Studieninteressierte, die zu Beginn der jeweiligen Förderperiode ein Studium an der Universität Bonn aufnehmen möchten.
Voraussetzungen
Da es sich bei dem Deutschlandstipendium um ein Leistungsstipendium handelt, müssen für eine Bewerbung die folgenden Leistungskriterien erfüllt werden:
- Abiturient*innen mit einer Abiturdurchschnittsnote bis einschließlich 1,5.
- Bachelor- und Masterstudierende mit einer Durchschnittsnote der nachweisbaren Studienleistungen bis 2,3.
Studierende in den Staatsexamensfächern:
- Jura: Durchschnittliche Punktzahl von mindestens 9 Punkten.
- Medizin: Bis zum ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sollten die Leistungsnachweise nach Studienplan erfolgreich erbracht werden. Im fortgeschrittenen Studienverlauf sollte der erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung mindestens mit der Note 3.0 bestanden werden.
- Zahnmedizin: Bis zur Ablegung des Vorphysikums gibt es keine Leistungskriterien, da keine Noten oder Punkte verteilt werden. Das Vorphysikum oder das Physikum sollten mit mindestens "gut" bestanden werden.
- Pharmazie: Bis zum 1. Staatsexamen sollten sehr gute Leistungen nach Studienplan erbracht werden, gewertet werden auch die Anzahl der Klausurversuche sowie der Prozentsatz der Gesamtpunktzahl. Das 1. Staatsexamen sollte mit einem Gesamtdurchschnitt von mindestens 2,5 bestanden werden.
Bei der Auswahl wird zudem außeruniversitäres/außerschulisches soziales Engagement berücksichtigt.
Kontakt:
Jennifer Brauweiler
Mail: deutschlandstipendium@stiftung.uni-bonn.de
Telefonnr.: +49 228 73-4607
Website: https://www.uni-bonn.de/de/studium/beratung-und-service/finanzierung-und-foerderung/deutschlandstipendium
Ließem-Stipendium
Wer kann sich bewerben?
- Immatrikulierte Studierenden der Universität Bonn
- Abiturient*innen sowie Studieninteressierte, die demnächst ein Studium an der Universität Bonn aufnehmen möchten.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Ließem-Stipendiums
Mit dem Ließem-Stipendium sollen begabte und verantwortungsbewusste Studierende gefördert werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- gute Schul- oder Studienleistungen
- Bedürftigkeit
- erster Wohnort seit mindestens fünf Jahren in der Region Bonn/Rhein-Sieg
- Alter bei Beginn der Förderung nicht über 27 Jahre
Bei der Auswahl der Stipendiat*innen wird zudem außerschulisches/außeruniversitäres soziales Engagement besonders berücksichtigt.
Kontakt:
Mail: info@liessem-stiftung.de
Telefonnr.: +49 228 9764998-0
Fritz-Schroeder-Ufer 35
53111 Bonn
Website:
https://www.stiftung.uni-bonn.de/de/liessem-stipendium
https://www.liessem-stiftung.de/
Universitätsstiftung
Weitere Informationen zu den Stiftungen der Universitätsstiftung findet ihr unter: https://www.stiftung.uni-bonn.de/de/aktivitaeten/stipendien
Stiftung Doktorhut
Stipendien für Promovierende des Kunsthistorischen Instituts
Stiftungsfonds Johannes Kepler
Stipendien zur Förderung geometrischer-algorithmischer Forschungen unter besonderer Berücksichtigung wissenschaftshistorischer Aspekte
Konrad Duden Stiftungsfonds
Stipendien für besonders begabte Studierende des Lateinischen und Griechischen
Stiftungsfonds Lebensmitteltechnologie
Vergabe von Stipendien für Forschungsreisen und Kongressteilnahmen an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler im Fachgebiet Lebensmitteltechnologie. Zwingende Voraussetzung für die Förderung von Kongressbesuchen ist die Annahme eines Vortrags- oder Posterbeitrags.
Nachlass-Zetsche-Stiftungsfonds
Vergabe von Stipendien für Forschungsreisen und Kongressteilnahmen an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Zwingende Voraussetzung für die Förderung von Kongressbesuchen ist die Annahme eines Vortrags- oder Posterbeitrags in der Fachrichtung Vermessungswesen oder auf dem Fachgebiet der Experimentellen Geodäsie.
Vergabe von Stipendien für die Erstellung der Masterarbeit in der Fachrichtung Vermessungswesen oder auf dem Fachgebiet der Experimentellen Geodäsie.
Prof. Dr. Dr. Adolf Jöhr-Stiftungsfonds
Stipendien für hochbegabte Studierende und Promovierende der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät
Stiftungsfonds Prof. Dr. Gerhard Marx-Mechler
Stipendien für talentierte Studierende und hochbegabte Promovierende der Philosophischen Fakultät
Theodor-Laymann-Stiftungsfonds
Stipendien für bedürftige Studierende der Chemie während der Erstellung der Masterarbeit
Kontakt:
Antonia Streit
Mail: a.streit@uni-bonn.de
Telefonnr.: +49 228 73-7011
Raum 0.003
Dechenstraße 3-11
53115 Bonn
Studierendenwerk Bonn
Hilfe zum Studienabschluss
Was ist die Hilfe zum Studienabschluss?
Finanzierungshilfe in Form eines zinslosen Volldarlehens nach Überschreitung der Förderungshöchstdauer des BAföG für den Abschluss des Studiums zu erhalten.
Dieses ist in voller Höhe zurückzuzahlen.
Wer hat Anspruch auf die Abschlusshilfe?
Studierende an Hochschulen, die innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer des BAföG zur Prüfung zugelassen werden und eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber vorlegen können, dass die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abgeschlossen werden kann.
Weitere Infos: https://www.studierendenwerk-bonn.de/finanzieren/studienkredite
Daka-Darlehen
Was ist das Daka-Darlehen?
- Zinsloses Studiendarlehen, das in jeder Phase des Studiums beantragt werden kann.
- Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V., kurz Daka, ist ein gemeinnütziger Verein der zwölf nordrhein-westfälischen Studierendenwerke.
- Darlehen bis zu max. 12.000 Euro vergibt.
- Das Darlehen ist zinslos. Es wird nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 5 % der Darlehenssumme erhoben.
- Es werden auch studienbedingte und freiwillige Auslandspraktika gefördert
- Diese Förderung ist unabhängig von weiterer Förderung.
Wer bekommt das Darlehen?
Studierende, die an einer staatlichen Hochschule in NRW eingeschrieben sind und außerdem als Sicherheit die selbstschuldnerische Bürgschaft eines Bürgen oder einer Bank stellen können. Zudem sollte man auf eine Finanzhilfe angewiesen sein.
Wie und wie lange wird finanziert?
Die monatliche Summe kann flexibel gestaltet werden und bis 1.000 Euro betragen, wobei der Höchstbeitrag der gesamten Darlehenszeit von 12.000 Euro nicht überschritten werden darf. Bis zum Betrag der Höchstförderung ist bei Bedarf auch eine Aufteilung auf den Bachelor- und den anschließenden Masterstudiengang möglich.
Weitere Infos: https://www.studierendenwerk-bonn.de/finanzieren/studienkredite
Kontakt:
Sachbearbeitungen des BAföG-Amtes
Email: bafoeg@studierendenwerk-bonn.de
Website: https://www.studierendenwerk-bonn.de/finanzieren/studienkredite