Informationen zur finanziellen Förderung

Seit dem Wintersemester 2024/25 gibt es einen neuen Prozess für die Vergabe der finanziellen Fördermittel:
Es wurde ein Kulturausschusses des Studierendenparlaments eingerichtet, der ab sofort anstelle des Kulturplenums über die Vergabe der Fördermittel entscheidet. Der Kulturausschuss tagt mindestens einmal im Monat, sodass die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel nun schneller funktioniert.

Die nächste Sitzung des Kulturausschlusses ist angesetzt für:

Mittwoch, den 15.10.2025, um 17:00 Uhr im Gruppenraum des Wohnheims Endenicher Allee 17 (direkt neben der CAMPO Mensa)

Die Einreichung des Finanzantrages muss mindestens  14 Tage vor der Sitzung erfolgen. Finanzanträge, die auf der nächsten Sitzung am 15.10.2025 behandelt werden sollen, müssen also bis einschließlich dem 01.10.2025 postalisch im Briefkasten des AStA Containers eingegangen sein. Die Förderung einer bereits begonnenen oder abgeschlossenen Veranstaltung ist nicht möglich.

Ablauf:
Die Finanzanträge müssen ausgedruckt im AStA Briefkasten eingeworfen werden. Zudem muss dem Antrag eine ausgefüllte Nachhaltigkeitscheckliste beiliegen, damit er als vollständig gilt. Das Kulturreferat wird die Anträge bearbeiten und überprüfen, ggf. Unstimmigkeiten mit euch abklären und die Anträge anschließend an den Kulturausschuss weiterleiten.
Bei der Ausschusssitzung, auf der euer Antrag behandelt werden soll, muss mindestens eine Vertreter*in euer Gruppe anwesend sein. Ansonsten kann der Antrag nicht behandelt werden. Der Kulturausschuss wird über die Bewilligung des Antrags entscheiden und dem Kulturreferat und selbstverständlich euch seinen Beschluss mitteilen. Nach der Veranstaltung reicht ihr wie gewohnt einen Auszahlungsantrag samt Rechnungen beim Kulturreferat ein.

Alle Bestimmungen und auch eine detailliertere Erklärung des gesamten Prozess findet ihr unter §§ 8 - 14 der SFSG.

Alle benötigten Dateien findet ihr hier.