Gründung, finanzielle Förderung, Organisation

Was sind studentische Gruppen?

Studentische Gruppen sind Zusammenschlüsse von Studierenden, die beim AStA nach der geltenden Senatsrichtlinie registriert sind. Es gibt zwei Kategorien:

Kulturgruppen: Kulturgruppen sind alle registrierten studentischen Gruppen, die nicht an Hochschulwahlen teilnehmen.
Sie erhalten sowohl allgemeine als auch finanzielle Förderung und bilden den größten Teil der förderfähigen Initiativen.

Politische Hochschulgruppen: Diese Gruppen treten zu Hochschulwahlen an.
Sie können die allgemeine Förderung nutzen, sind jedoch von finanzieller Förderung ausgeschlossen.

Registrierung & Rückmeldung

Um als studentische Gruppe anerkannt zu werden, ist eine Registrierung über das Gechäftszimmer des AStA notwendig. Alle nötigen Dokuemnte dazu funden sich im Downloadbereich. Bereits registrierte Gruppen müssen sich jedes Semester fristgerecht zurückmelden, um ihren Status zu behalten. Nur registrierte Gruppen können Fördermittel beantragen oder auf Ressourcen des AStA zugreifen.

Allgemeine Förderung

Die allgemeine Förderung soll Gruppen dabei helfen, ihre Aktivitäten effektiv und sichtbar umzusetzen. Unabhängig von finanziellen Mitteln stehen registrierten Gruppen verschiedene Angebote offen, darunter:

- Leihmaterial und technisches Equipment
- Buchung von Räumen und Hörsälen
- Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit
- Beratung zu Organisation, Finanzierung und nachhaltiger Veranstaltungsplanung

Finanzielle Förderung für Kulturgruppen

Kulturgruppen können finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen beantragen, sofern diese einen Mehrwert für die Studierendenschaft bieten. Dazu gehören insbesondere kulturelle, soziale oder bildungsorientierte Aktivitäten.
Bestimmte Ausgaben wie Verpflegung oder Unterbringung werden nur in begrenztem Umfang unterstützt.

Die Förderung erfolgt:
- nur für tatsächlich entstandene Kosten,
- nachträglich gegen Originalbelege,
- vorab beantragt, da begonnene oder abgeschlossene Veranstaltungen nicht mehr förderfähig sind.

Ablauf der Förderung
1. Stellen des Finanzantrags beim Kulturreferat – vollständig, fristgerecht (14 Tage vor der Kulturausschusssitzung)
2. Prüfung des Antrags durch das Kulturreferat, ggf. Vervollständigung
3. Behandlung im Kulturausschuss – Sitzungen 1 x/Monat, Anwesenheit eines Gruppenmitglieds erforderlich
4. Durchführung der Veranstaltung
5. Stellen des Auszahlungsantrags – mit Originalrechnungen, Werbemitteln und allen erforderlichen Nachweisen

Verantwortung & Transparenz

Alle Gruppen sind verpflichtet, Fördermittel zweckentsprechend und wirtschaftlich einzusetzen.
Missbrauch – z. B. falsche Angaben oder nicht sachgerechte Verwendung – kann zum Entzug der Förderung führen.

Alle Bestimmungen und auch eine detailliertere Erklärung des gesamten Prozess findet ihr unter §§ 8 - 14 der SFSG.

Alle benötigten Dateien findet ihr hier.

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