29. BAföG-Novelle: Zu kleine Schritte in die richtige Richtung

Zwar kam es einer positiven Überraschung gleich, dass die Bedarfssätze nun doch angehoben werden sollen und die Wohnkostenpauschale steigt, allerdings in beiden Fällen um einen so geringen Anteil, dass der dadurch entstehende BAföG-Höchstsatz von 976,60 € deutlich hinter den tatsächlichen Bedarfssätzen zurückbleibt.

Real bedeuten die Änderungen eine Anhebung des BAföG-Höchstsatzes um gerade einmal ca. 43 € pro Monat - dies soll ab dem Wintersemester und für mindestens zwei Jahre gelten. Konkret werden die Bedarfssätze um 5 % angehoben und die Wohnkostenpauschale steigt von 360 € auf 380 €. Es ist uns unverständlich, wieso es nicht möglich ist, die Wohnkostenpauschale an den Studienstandort anzupassen. Für Bonn wären beispielsweise 500 € eine angemessene Pauschale; bundesweit kostet ein WG-Zimmer im Schnitt 479 € (Mendelson Institut, 2024) - also deutlich mehr als die in der Novelle vorgesehenen 380 €. Wir begrüßen, dass die angekündigte Erhöhung des Darlehensanteils um 1.500 € zurückgenommen wurde und die Elternfreibeträge um 0,25 % mehr als ursprünglich geplant (um nun insgesamt 5,25 %) angehoben werden sollen.

Diese kleinen - aber noch deutlich zu geringen - Änderungen sind zu großen Teilen dem unermüdlichen Einsatz der Studierendenverbände, allen voran des fzs, und des Deutschen Studierendenwerks zu verdanken.

Das BAföG birgt das Potential, die größte Säule der Studienfinanzierung zu sein - aber dafür bedarf es in Zukunft echter Änderungen, mindestens der vollen Ausschöpfung der eigentlich für die Novelle vorgesehenen 150 Millionen Euro und einer wirklichen Strukturreform!