Der Semesterticket-Beitrag ist nur ein Teil des Sozialbeitrags, aktuell sind es pro Semester ca. 176,40 €. Den genauen Betrag für das jeweilige Semester findet ihr auf der Seite des Finanzreferates. So viel kann der Ausschuss maximal zurückerstatten.
Was von dem Sozialbeitrag sonst bezahlt wird, erklärt das Finanzreferat auf seiner Seite.
Semesterticket-Rückerstattung
Der Ausschuss für das Semesterticket ist zusammen mit der Sachbearbeitung für die Bearbeitung der Antrage auf Rückerstattung des Mobilitäts-Beitrages (Semesterticket) zuständig.
Semesterticket-Rückerstattung
Mitarbeitende
Karima Badr
Sachbearbeiterin
Vasco Silver
Ausschuss-Vorsitz
Anwesenheitszeiten
10:30 - 12:30
Mittwoch
Wichtiger Hinweis zum Bearbeitungsvorgang der gestellten Anträge:
- Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung können leider nicht beantwortet werden. Solltet ihr Fragen haben zu Anträgen, die länger als ein Semester zurück liegen, werden wir versuchen die schnellstmöglich zu beantworten.
- Bitte benutzt eure Uni-E-Mail-Adresse, wenn ihr per Mail Kontakt aufnehmt. (Außer nach eurer Exmatrikulation.)
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Semesterticket-Beitrag? Was kann ich zurück bekommen?
Wann kann ich den Semesterticket-Beitrag zurückerstattet bekommen?
Was ist Bedürftigkeit?
Kann ich auf das Semesterticket verzichten?
Wo finde ich die Antragsformulare?
Bis wann muss ich einen Antrag einreichen?
Kann ich Anträge online einreichen?
An wen schicke ich meinen Antrag?
Was passiert, wenn mein Antrag unvollständig ist?
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Auf welcher Grundlage wird über meinen Antrag entschieden?
Ich habe lange nichts mehr gehört. Wie lange dauert die Entscheidung?
Ich bin mit der Entscheidung meines Antrags unzufrieden. Was kann ich tun?
Was ist das Semesterticket und was kann ich damit machen?
Was ist der Ausschuss für das Semesterticket?
Antragsdokumente
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