Semesterticket-Rückerstattung

Der Ausschuss für das Semesterticket ist zusammen mit der Sachbearbeitung für die Bearbeitung der Antrage auf Rückerstattung des Mobilitäts-Beitrages (Semesterticket) zuständig.

Semesterticket-Rückerstattung

Zimmer 7 (Container)

Ort

Mitarbeitende

Karima Badr

Sachbearbeiterin

Vasco Silver

Ausschuss-Vorsitz

Anwesenheitszeiten

10:30 - 12:30

Mittwoch

Wichtiger Hinweis zum Bearbeitungsvorgang der gestellten Anträge:

  • Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung können leider nicht beantwortet werden. Solltet ihr Fragen haben zu Anträgen, die länger als ein Semester zurück liegen, werden wir versuchen die schnellstmöglich zu beantworten.
  • Die Bearbeitungszeit läuft immer bis zum Ende des Semesters. Wir bitten euch von Nachfragen zum Bearbeitungsstand vor Ende des Semesters abzusehen.
  • Bitte benutzt eure Uni-E-Mail-Adresse, wenn ihr per Mail Kontakt aufnehmt. (Außer nach eurer Exmatrikulation.)

Das wichtigste im Überblick:

Anträge sind im allgemeinen in folgenden Fällen möglich:

  • Bedürftigkeit
  • Schwerbehinderung
  • studienbedingter Aufenthalt außerhalb des Vertragsgebiets
  • Aufenthalt außerhalb des Vertragsgebietes wegen wichtiger familiärer Gründe
  • ein bereits vorhandes Jobticket
  • verspätete Immatrikulation
  • Exmatrikulation

In allen anderen Fällen muss dies explizit begründet werden. Für die genauen Regelungen schaut in die Satzung zur Erstattung des Mobilitätsbeitrags zum Semesterticket (Semesterticket Satzung - SST), welche durch die Verfahrensrichtlinie zur Handhabung der Semesterticket-Satzung (VerfRLSST) konkretisiert wird.
Schaut bei Fragen gerne auch unser FAQ unten auf der Seite.

Antragsfristen:

Antragsfrist ist jeweils der 10. Tag des 2. Monats im Semester, also im Wintersemester der 10. November und im Sommersemester der 10. Mai.
Anträge können jeweils nur für das aktuelle Semester gestellt werden (Ausnahmen sind semesterübergreifende Aufenthalte außerhalb des Vertragsgebietes.

Hinweise zur Antragsstellung

  • Alle Antragsdokumente sind unten auf der Seite zu finden.
  • Ihr müsst in jedem Fall das Hauptantragsformular für die Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags ausfüllen
  • Beachtet die jeweiligen Nachweise die ihr zu eurem Antrag einreichen müsst. Am Ende des Hauptantragsformular ist nochmal eine Liste.
  • Stellt eure Anträge möglichst vollständig. Nachforderungen führen immer zu einer Verlängerung der Antragsbearbeitung.
  • Für semesterübergreifende Anträge gilt eine mindestdauer von 3 Monaten.

FAQ - Häufig gestellte Fragen





Antragsdokumente

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