+++ Die Semesterticket-Rückerstattung bleibt vom 23.12.2024 bis zum 10.01.2025 geschlossen. Es können weder Telefonanrufe angenommen noch Mails beantwortet werden. +++
Der Ausschuss für das Semesterticket ist zusammen mit der Sachbearbeitung für die Bearbeitung der Anträge auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages (Semesterticket) zuständig.
Wichtiger Hinweis zum Bearbeitungsvorgang der gestellten Anträge:
Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung können leider nicht beantwortet
werden. Solltet ihr Fragen haben zu Anträgen, die länger als ein Semester
zurück liegen, werden wir versuchen die schnellstmöglich zu beantworten.
Die Bearbeitungszeit läuft immer bis zum Ende des Semesters. Wir bitten euch von Nachfragen zum Bearbeitungsstand vor Ende des Semesters abzusehen.
Bitte benutzt eure Uni-E-Mail-Adresse, wenn ihr per Mail Kontakt aufnehmt.
(Außer nach eurer Exmatrikulation.)
Das wichtigste im Überblick:
Anträge sind im allgemeinen in folgenden Fällen möglich:
Bedürftigkeit
Schwerbehinderung
studienbedingter Aufenthalt außerhalb des Vertragsgebiets
Aufenthalt außerhalb des Vertragsgebietes wegen wichtiger familiärer Gründe
Antragsfrist ist jeweils der 10. Tag des 2. Monats im Semester, also im Wintersemester der 10. November und im Sommersemester der 10. Mai. Anträge können jeweils nur für das aktuelle Semester gestellt werden (Ausnahmen sind semesterübergreifende Aufenthalte außerhalb des Vertragsgebietes).
Hinweise zur Antragsstellung
Alle Antragsdokumente sind unten auf der Seite zu finden.
Ihr müsst in jedem Fall das Hauptantragsformular für die Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags ausfüllen.
Beachtet die jeweiligen Nachweise, die ihr zu eurem Antrag einreichen müsst. Am Ende des Hauptantragsformular ist nochmal eine Liste.
Stellt eure Anträge möglichst vollständig. Nachforderungen führen immer zu einer Verlängerung der Antragsbearbeitung.
Für semesterübergreifende Anträge gilt eine Mindestdauer von 3 Monaten.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Semesterticket-Beitrag? Was kann ich zurück bekommen?
Der Semesterticket-Beitrag ist nur ein Teil des Sozialbeitrags, aktuell sind es pro Semester ca. 176,40 €. Den genauen Betrag für das jeweilige Semester findet ihr auf der Seite des Finanzreferates. So viel kann der Ausschuss maximal zurückerstatten. Was von dem Sozialbeitrag sonst bezahlt wird, erklärt das Finanzreferat auf seiner Seite.
Wann kann ich den Semesterticket-Beitrag zurückerstattet bekommen?
Es gibt eine Reihe geregelter Gründe, diese sind insbesondere
Bedürftigkeit (ehemals soziale Härtefälle)
bereits vorhandene Nutzungsmöglichkeit wegen Schwerbehinderung
studienbedingter Aufenthalt außerhalb des Vertragsgebietes (mindestens 3 Monate)
Aufenthalt außerhalb des Vertragsgebiet wegen einer Meisterschaft
Abschlussarbeit/Promotion außerhalb des Vertragsgebietes
Aufenthalt außerhalb des Vertragsgebietes wegen dringender familiärer Gründe
bereits vorhandenes Jobticket mit Gültigkeit im kompletten Vertragsgebiet
Exmatrikulation im Semester1
unverschuldete Immatrikulation erst nach Semesterbeginn1
------------------------------------ 1 anteilige Erstattung für die nicht immatrikulierte Zeit
Andere Antragsgründe müssen besonders gut dargelegt werden. Der Ausschuss entscheidet hier im Einzelfall, ob der Semesterticket-Beitrag erstattet wird. Schwangerschaft/Kinderbetreuung allein sind kein geregelter Antragsgrund.
Was ist Bedürftigkeit?
Bedürftigkeit (ehemals sozialer Härtefall) besteht bei Studierenden in einer akuten oder anhaltenden finanziell schwierigen Lage. Die Grenze richtet sich nach dem Grundbedarf von BAföG-Empfänger*innen. Wer im Monat weniger als 90 % dieses Grundbedarfs hat (aktuell also weniger als 384,30 €), kann mit einer vollen Rückerstattung rechnen. Zur Berechnung werden alle Einkünfte addiert und die Warmmiete (maximal 385 €) sowie selbst gezahlte Krankenversicherungskosten abgezogen. Weitere Kosten können im Einzelfall abgezogen werden. Bei eigenen Kindern können weitere Positionen angerechnet werden (z. B. Kinderbetreuungskosten).
Kann ich auf das Semesterticket verzichten?
Nein. Das Semesterticket ist nur so günstig, weil es ein Solidarticket ist und für alle Studierenden verpflichtend ist. Eine Rückerstattung ist somit nur in Fällen möglich, wo wichtige Gründe gegen die Verwendung sprechen (siehe oben).
Antragsfrist ist im Wintersemester der 10. November und im Sommersemester der 10. Mai. Selbstverschuldet verspätete Anträge darf der Ausschuss ablehnen.
Kann ich Anträge online einreichen?
Nein. Möglich sind aber Anträge, die erst ausgedruckt, dann unterschrieben und eingescannt und danach als PDF per Mail geschickt werden.
An wen schicke ich meinen Antrag?
Anträge könnt ihr bevorzugt per PDF an stre@asta.uni-bonn.de schicken. Hängt dabei alle wichtigen Formulare und Dokumente an die Mail an.
In begründeten Fällen können Papieranträge per Post geschickt werden an:
Semesterticket-Rückerstattung c/o AStA der Uni Bonn Endenicher Allee 19 - Container 53115 Bonn
Sie können dort auch vor dem Eingang in den roten Briefkasten des AStA eingeworfen werden.
Was passiert, wenn mein Antrag unvollständig ist?
Der Semesterticket-Ausschuss oder seine Sachbearbeiterin werden sich melden und fehlende Unterlagen nachfordern.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Anträge werden von dem Semesterticket-Ausschuss oder der Sachbearbeiterin entschieden.
Auf welcher Grundlage wird über meinen Antrag entschieden?
Ich habe lange nichts mehr gehört. Wie lange dauert die Entscheidung?
Jedes Semester gehen ein paar Hundert Anträge ein, daher kann die Entscheidung bis zum Ende des jeweiligen Semesters dauern. Sobald der Antrag entschieden wurde, wird ein Bescheid versendet. Falls Unterlagen im Antrag fehlen, melden wir uns. Den Zwischenstand der Bearbeitung können wir leider nicht mitteilen.
Ich bin mit der Entscheidung meines Antrags unzufrieden. Was kann ich tun?
Nachfragen zur Entscheidung beantwortet der Ausschuss gern unter stre@asta.uni-bonn.de. Natürlich kann auch gegen den Bescheid geklagt werden. Mehr Informationen dazu finden sich in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid.
Was ist das Semesterticket und was kann ich damit machen?
Mit dem Semesterticket kann der öffentliche Nahverkehr kostenlos genutzt werden. Dabei gilt aktuell der Gültigkeitsbereich und die Regelungen des Deutschland-Tickets. Es ist automatisch in deinem Studiausweis enthalten, außer bei bestimmten Beurlaubungen. Was es genau umfasst, wo ihr es findet und weitere Fragen beantwortet der Mobilitätsbeauftragte des AStA auf dieser Seite.
Was ist der Ausschuss für das Semesterticket?
Der Ausschuss ist ein Gremium des Studierendenparlaments. Er oder seine Sachbearbeiterin entscheiden über die Rückerstattung des Semesterticket-Beitrags, wenn Studierende sie beantragen.
Was ist mit dem Begriff "Vertragsgebiet" gemeint?
Unter Vertragsgebiet versteht die SST und VerfRLSST (siehe "Auf welcher Grundlage wird über meinen Antrag entschieden") den Gültigkeitsbereich des aktuellen Tickets. Seit der Einführung des Deutschland-Semesterticket ist dies das gesamte Bundesgebiet und einzelne Grenzregionen.