Fachschaftenkonferenz

Rechtsgrundlagen: § 31 SdS, FKGO

Auf der Fachschaftenkonferenz kommen Vertreter*innen aller Fachschaften der Universität Bonn zusammen. Sie dient dem Erfahrungsaustausch und der Koordination der Fachschaften untereinander. Die Fachschaftenkonferenz entsendet Mitglieder in die Ausschüsse des Studierendenparlaments und in das Schlichtungsgremium. Sie gibt Stellungnahmen zu Haushaltsplansentwürfen und Anträgen auf Änderung der Satzung der der Studierendenschaft sowie weiteren für die Fachschaften relevanten Themen ab. Außerdem beschließt sie die Regeln zur Vergabe der Allgemeinen und Besonderen Fachschaftengelder sowie direkt über Vorankündigungen und Besondere Fachschaftengelder.

Die Fachschaftenkonferenz bildet Ausschüsse, die sich mit speziellen Fragestellungen befassen.

Ausschüsse der FK

Der Vorsitz ist mit einem * hinter dem Namen gekennzeichnet.

Geschäftsordnungs-und Satzungsausschuss der Fachschaftenkonferenz (GoSaFK)

Der Satzungs- und Geschäftsordnungsausschuss (GoSaFK) ist für die Ausarbeitung von Dokumenten, welche die Arbeit der Fachschaften regeln, zuständig. Dazu gehören insbesondere diese Geschäftsordnung und die Wahlordnung für die Wahlen der Fachschaftsvertretungen und Fachschaftsräte (FSWO). § 23 Absatz 7 FKGO

Auschussmitglieder:

  • Luc Augustin*
  • Christian Clemenz
  • Alexander Wallau
  • Paul Ludwig

Wahlprüfungsausschuss der Fachschaften (WPAF)

Der Wahlausschuss der Fachschaften prüft die Fachschaftswahlen im Falle eines Wahleinspruches, auf Anweisung des FSK oder im Rahmen einer stichprobenartigen Prüfung. Er legt nach der Prüfung der Wahlunterlagen der FK einen Abschlussbericht mit einer Beschlussempfehlung vor. Der Ausschuss besteht aus fünf Mitgeliedern wobei maximal zwei Mitglieder der selben Fachschaft angehören dürfen. § 23 Absatz 5 FKGO, § 24 FSWO, § 25 FSWO

Ausschussmitglieder:

  • Jeremy Baldé*
  • Paul Ludwig
  • Yannic Currlin
  • Sophia Da Costa
  • Luc Augustin

Haushaltsausschuss der Fachschaftenkonferenz (HauF)

Der Haushaltsausschuss (HauF) ist in Abstimmung mit FSK und AStA Finanzreferat zuständig für die Planung der Selbstbewirtschaftungsmittel der Fachschaften in Anlage 1 zur FKGO, Beitragsordnung (BO) und im Haushaltsplan (HHP) der Studierendenschaft. Der HauF erarbeitet die Beschlussempfehlungen der FK bezüglich dem HHP und der BO. § 23 Absatz 8 FKGO

Ausschussmitglieder:

  • (vakant)
  • Jeremy Baldé
  • Luc Augustin