Vollversammlung Ableismusbetroffener Studierender

Datum
Ort

Seminarraum 3+4 im Hörsaalzentrum in Poppelsdorf

Am 15.07.2024 um 18:30 Uhr findet in Seminarraum 3+4 im Hörsaalzentrum in Poppelsdorf die Vollversammlung Ableismusbetroffener Studierender statt.

Es gibt verschiedene Gruppen von Studierenden, die besonders von Diskriminierung und marginalisierenden Strukturen betroffen sind. Sie erleben zum Beispiel sexistische, rassistische, klassistische, queerfeindliche oder eben ableistische Diskriminierung.

Um diesen Studierenden, die Möglichkeit zu geben sich in der Studierendenvertretung auszutauschen und zusammen zu tun gibt es autonome Referate für diese Gruppen innerhalb des AStA.

Was ist der AStA Bonn?

Der Allgemeine Studierendenausschuss vertritt alle Studierenden der Uni Bonn und verwaltet die Gelder der Studierendenschaft, die für diese Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Er organisiert davon zum Beispiel Beratungsangebote, Bildungs- und Vernetzungsveranstaltungen, die Fahrradwerkstatt und vieles mehr. Weitere Informationen dazu sind unter www.asta-bonn.de zu finden.

Was sind autonome Statusgruppenreferate?

Einige Gruppen von Studierenden (sogenannte Statusgruppen) werden innerhalb des AStA gesondert in einem eigenen Referat vertreten. Das betrifft beispielsweise die Fachschaften, internationale Studierende, BIPoC* Studierende, queere Studierende und FLINTA*-Studierende (FLINTA* = Frauen, Lesben, inter*, nichtbinäre, trans* und agender Personen).

Unser Anliegen ist es auch behinderte, chronisch und/oder psychisch erkrankte, neurodivergente und/oder Taube Studierende in einem eigenen Referat zu vertreten.

Was ist die Vollversammlung?

Die Vollversammlung ist der demokratische Legitimationsmechanismus, der die Statusgruppenvertretung wählt und wichtige Entscheidungen für das entsprechende Referat absegnet - zB welchen Namen das Referat tragen wird.

Auf der Vollversammlung am 15.07.2024 um 18:30 Uhr sind folgende Personen wahlberechtigt:

  • behinderte Personen
  • chronisch erkrankte Personen
  • psychisch erkrankte Personen
  • neurodivergente Personen
  • Taube Personen
  • weitere ableismusbetroffene Personen und Gruppen

Ein Schwerbehindertenausweis, ein Behinderungsgrad, eine gesetzliche Anerkennung oder formale Diagnostik sind NICHT zwingend Voraussetzung! Im Zweifelsfall bitte vorbeikommen 🙂

Um an der Wahl teilnehmen zu können, muss ein Lichtbild und ein Studiausweis der Uni Bonn mitgebracht und vorgezeigt werden.

Was ist Ableismus?

Ableismus beschreibt die gesellschaftliche Normvorstellung davon wie menschliche Körper, Wahrnehmung, Denken und Kommunikation funktionieren sollten und die daraus entstehenden Diskriminierungserfahrungen, wenn Menschen dieser Normvorstellung nicht entsprechen. Das betrifft beispielsweise behinderte, chronisch und psychisch erkrankte, neurodivergente und Taube Personen.

Viele Menschen wissen selbst gar nicht, dass sie Ableismus erleben bzw. erkennen Diskriminierungserfahrungen nicht als ableistisch.