Gremien an der Universität

Jede Studentin und jeder Student ist per Gesetz Mitglied der Studierendenschaft. Die Studierendenschaft gliedert sich in zwei Strukturen: Die Fachschaften, die die Studentinnen und Studenten unmittelbar in ihren Fachbereichen vertreten, und das Studierendenparlament (SP) mit dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Daneben gibt es noch die studentischen Vertreter*innen in den akademischen Gremien, dazu zählen u.a. die jeweiligen Fakultätsräte und der Senat.

Die aktuelle Satzung der Studierendenschaft sowie die Beitragsordnung nach der die Semesterbeiträge erhoben werden, werden auf der Website des Studierendenparlaments bereitgestellt.

Verfasste Studierendenschaft

Studierendenparlament

Das Studierendenparlament ist das oberste beschlussfassende Organ der Verfassten Studierendenschaft. Es wird jedes Jahr im Januar durch geheime Urnenwahl gewählt. Um die 43 Sitze bewerben sich Listen, um hinterher den AStA stellen zu können. Diesen zu kontrollieren ist Aufgabe des Studierendenparlaments. Mindestens einmal im Monat lädt das SP-Präsidium daher zu einer Sitzung, in der der AStA Rechenschaft über seine Arbeit ablegt. Hier wird über Anträge gestritten und entschieden.

Darüber hinaus setzt das SP eine Reihe von Ausschüssen ein um Themen schnell und effizient behandeln zu können sowie Anträge für das SP vorzubereiten.
Alle Studierenden und Interessierten sind herzlich eingeladen, uns bei den Sitzungen zu besuchen und „ihren“ Vertretern auf die Finger zu schauen. Die Sitzungen sind öffentlich, alle Studierenden haben Rederecht.

Grundlage der Arbeit des Studierendenparlaments sind die Satzung der Studierendenschaft und die Grundordnung der Uni Bonn.

Weiteres siehe: https://sp.uni-bonn.de/

Schlichtungsgremium

Das Schlichtungsgremium kann zur Schlichtung von Streitigkeiten zu Angelegenheiten der Verfassten Studierendenschaft und zur Beratung der Organe und Organteile sowie sonstiger Gremien der Studierendenschaft oder studentischer Vereinigungen angerufen werden.

Die Mitglieder des Schlichtungsgremiums werden mit der Mehrheit der SP-Mitglieder für die Dauer einer Legislaturperiode des SPs gewählt und können nur durch konstruktive Neuwahl abberufen werden. Jede Liste im SP, mit Ausnahme der zugehörigen Liste der zweiten Sprecherin, schlägt ein studentisches Mitglied für das Gremium vor, das ein SP-Mitglied sein sollte. Die 2. Sprecherin ist durch ihr Amt Vorsitzende des Schlichtungsgremiums. Die FK schlägt ebenfalls eine Person für das Schlichtungsgremium vor. Diese muss vom SP bestätigt werden.

Der Ablauf des Schlichtungsverfahrens ist in § 35 der Satzung der Studierendenschaft geregelt.

Weiteres siehe: https://sp.uni-bonn.de/schlichtungsgremium/

Fachschaften

Eine Fachschaft setzt sich zusammen aus den eingeschriebenen Studierenden eines bestimmten Faches. Diese wählen einmal pro Jahr die Fachschaftsvertretung (FSV) und – je nach Größe der Fachschaft direkt oder indirekt über die FSV – den Fachschaftsrat. Er wird zumeist  vereinfacht als Fachschaft bezeichnet und vertritt die Interessen der Studierenden des Faches nach außen und innen. Seine Mitglieder vermitteln zwischen Studierenden und Institutsleitung, arbeiten aber auch häufig in Gremien mit, in denen eine studentische Mitwirkung vorgesehen ist. Dazu gehören zum Beispiel die Vorstände und Studienkommissionen der Institute, in denen unter anderem über Konzeption und Weiterentwicklung von Studiengängen beraten und entschieden wird, aber auch Prüfungsausschüsse, in denen Fragen zur Anwendung der Studien- und Prüfungsordnungen diskutiert und Detailregelungen beschlossen werden.

Die Fachschaften sind zudem für Erstsemester wichtige Anlaufstellen, da sie mit ihren Aktivitäten zu Studienbeginn gute Gelegenheiten bieten, erste Kontakte zu schließen und sich mit dem Studienumfeld vertraut zu machen.

Zum Studienbeginn werden Einführungsveranstaltungen für Studienanfänger organisiert und durchgeführt. Es werden  Beratungen zum Studium und zur Studienorganisation aus studentischer Sicht angeboten.
Viele Fachschaften laden zu Beginn einer Orientierungswoche zum Erstsemester-Frühstück ein, veranstalten eine Stadt-Rallye für ortsfremde Studienanfänger oder führen in das Kneipenleben der Stadt Bonn ein. Auch größere Erstsemester-Fahrten (zum Beispiel für ein langes Wochenende in die Eifel) werden angeboten.
Die meisten Fachschaften geben ein Infoheft für Erstsemester heraus, das neben manchen nützlichen Tipps meist auch einen Stundenplanvorschlag für das erste Semester enthält.

Akademische Gemien

Senat

Der Senat ist eines der zentralen Organe der Universität. Nach der Grundordnung der Universität Bonn setzt sich der Senat aus 23 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Darüber hinaus gehören dem Senat als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht die Mitglieder des Rektorats, die Dekaninnen * Dekane der sieben Fakultäten, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, die Vorsitze der beiden Personalräte, die Schwerbehindertenvertretung, die Beauftragte * der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung und der Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) an. Der Senat wählt aus seiner Mitte ein stimmberechtigtes Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer zum Vorsitz des Senats ohne Stimmrecht. Der Sitz wird durch das Ersatzmitglied besetzt. Der Vorsitz des Senats bereitet dessen Sitzungen vor und führt dessen Geschäfte. Für den Verhinderungsfall des Vorsitzes wählt der Senat als Stellvertretung ein stimmberechtigtes Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.

Weiteres siehe: https://www.uni-bonn.de/de/universitaet/organisation/gremien-und-organe/senat

Fakultätsräte

SHK-Rat

Hochschulrat

Im Hochschulrat, welcher unter anderem das Rektorat der Universität wählt, sind die Studierenden leider nicht vertreten.